Öffentliche Gemeinderatstagung
Die 34. öffentliche Tagung des Gemeinderates Schmölln-Putzkau findet am
Dienstag, den 29.03.2022, 19.00 Uhr
im Schulungsraum der FFw Putzkau, Brauereistraße 4
statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bürgeranfragen
- Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Anträgen auf Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtums- und Traditionsfeuers am 30.04.2022 (Tischvorlage)
- Beratung und Beschlussfassung zum Aufbau und dem beabsichtigten kontinuierlichen Betriebes eines Energiemanagements
- Beratung und Beschlussfassung zum Bau eines Solarkraftwerkes im Ortsteil Schmölln
- Beratung und Beschlussfassung zur Versetzung der Ortstafel Schmölln auf Höhe Baugebiet „Am Sportplatz“
- Gewerbegebiet Putzkau – Beratung und Beschlussfassung zur/zum
- Aufhebung des Beschlusses Nr. 133/29/2021
- Aufhebung des Beschlusses Nr. 146/33/2022
- Vergabe der Leistung 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Putzkau“
- Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Putzkau“
- Informationen des Bürgermeisters
H i n w e i s:
Im Interesse des Gesundheitsschutzes in Zeiten der Corona-Pandemie steht nur eine geringe Anzahl an Plätzen für die Öffentlichkeit zur Verfügung, da ein Mindestabstand von 1,50 m gewahrt werden muss. Der Zutritt zur Sitzung ist nur mit Mund- und Nasenschutz (FFP2-Maske) erlaubt. Die Hygieneregeln sind zu beachten und einzuhalten!
Wir bitten um Berücksichtigung!
Wünsche / Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Landkreis Bautzen
Gemeinden Stadt Bischofswerda und Frankenthal
Gemarkungen Bischofswerda, Geißmannsdorf, Goldbach und Frankenthal
Das Landratsamt Bautzen, Sachgebiet Flurneuordnung beabsichtigt in der Stadt Bischofswerda sowie der Gemeinde Frankenthal ein Flurbereinigungsverfahren durchzuführen.
Hauptziele der Flurbereinigung sind eine flächendeckende Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, eine Verbesserung der Erschließung der Flurstücke, die Umsetzung von landschaftsgestaltenden und bodenverbessernden Maßnahmen sowie eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft im Flurbereinigungsgebiet.
Um das geplante Neuordnungsgebiet sinnvoll abzugrenzen, wird es voraussichtlich den überwiegenden Teil der Gemarkung Goldbach, sowie Flächen der Gemarkungen Bischofswerda, Geißmannsdorf und Frankenthal umfassen.
Eine Karte mit der voraussichtlichen Abgrenzung des Neuordnungsgebietes liegt in der Zeit vom 28.03.2022 bis 27.04.2022 während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau zur Einsichtnahme aus.
Die voraussichtlich betroffenen Grundeigentümer, Erbbauberechtigten und Nutzungsberechtigten werden hiermit zu einer
Aufklärungsversammlung
am Mittwoch, dem 27. April 2022 um 18:00 Uhr
im Bürgerhaus Weickersdorf,
Weickersdorfer Straße 6a, 01877 Bischofswerda
herzlich eingeladen.
In dieser Versammlung werden die Anwesenden eingehend über die Ziele sowie den zeitlichen und verfahrenstechnischen Ablauf des geplanten Verfahrens einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufgeklärt (§ 5 Abs. 1 FlurbG).
Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit.
Wir weisen darauf hin, dass das Tragen einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Atemschutzmaske abseits des eigenen Sitzplatzes oder bei Nichteinhaltung der Abstandsregeln verpflichtend ist. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Corona-Vorschriften, deren Einhaltung vor Ort geprüft wird.
Jörg Balling
Sachgebietsleiter Flurneuordnung
Hinweis zur Frühjahrsreinigung
Einige Grundstückseigentümer sind bereits ihrer Reinigungspflicht von Gehwegen, Straßenrändern und Schnittgerinnen entsprechend § 5 der Satzung der Straßenreinigung und zum Winterdienst in der Gemeinde Schmölln-Putzkau nachgekommen.
Der Straßenkehricht wird von den Mitarbeitern des Bauhofes nur Montag, dem 04.04.2022 und Dienstag, den 05.04.2022 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr vor den Grundstücken abgeholt.
Wir bitten um Beachtung dieses Termins.
Durch die Mitarbeiter des Bauhofes wird nur Kehrsand, welcher in Eimern oder ähnlichen Gefäßen abgefüllt ist, am Grundstück abgeholt.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass diese Unterstützung durch die Gemeinde nur einmal im Jahr erfolgt. Die 14-tägige Reinigungspflicht bleibt davon unberührt.
Wünsche / Bürgermeister