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Anordnung weiterer Maßnahmen zum Schutze des Wasserhaushaltes…

Anordnung weiterer Maßnahmen zum Schutze des Wasserhaushaltes vor den Folgen der anhaltenden Dürresituation im Landkreis Bautzen

Der Landkreis Bautzen als untere Wasserbehörde erlässt auf der Grundlage des § 100 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) folgende Allgemeinverfügung

Beschränkung von Wasserentnahmen

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