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Ausgabe am 08.10.2022

Gefasste Beschlüsse

In der 38. öffentlichen Gemeinderatstagung wurden am 27.09.2022 nachfolgende Beschlüsse gefasst:

Folgenden Beschlüssen wurde zugestimmt:

 Beschluss Nr. 172/38/2022

Wahl eines Gemeinderates, der die Verpflichtung des Bürgermeisters vornimmt

Beschluss Nr. 173/38/2022

Nutzung Privat-PKW durch den Bürgermeister

Beschluss Nr. 174/38/2022

  1. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Horten und in der Kindertagespflege in der Gemeinde Schmölln-Putzkau

– Elternbeitragssatzung –

Es folgen  26 Beschlussfassungen über die nachträgliche Feststellung der Öffentlichkeit nach § 54 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG

Beschluss Nr. 175.1/38/2022

Verbindungsweg von der Querstraße zur Neukircher Straße; OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.2/38/2022

Verbindungsweg von Neukircher Str. (OS 2.2) zur Neukircher Str. (OS2.7) OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.3/38/2022

Bergweg 2, OT Schmölln

Beschluss Nr. 175.4/38/2022

Lehnbergweg/Zufahrt zum Steinbruch „Unterer Lehnberg), OT Schmölln

Beschluss Nr. 175.13/38/2022

Am Viadukt, OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.14/38/2022

Bahnhofstraße / Haltepunkt Schmölln, OT Schmölln

Beschluss Nr. 175.17/38/2022

Weg zum Doppelposten, Querstraße 17/18, OT Putzkau

Beschluss Nr. 176.1/38/2022

Widmung einer Verlängerung der Ortsstraße 27.2 im OT Schmölln (Putzkauer Weg 13-20)

Beschluss Nr. 176.2/38/2022

Widmung einer Verlängerung der Ortsstraße 5.4 im OT Putzkau (Schenkhäuserstraße)

Folgende Beschlüsse wurden abgelehnt:

 Beschluss Nr. 175.5/38/2022

Kesselweg, OT Schmölln

Beschluss Nr. 175.6/38/2022

Silberblickweg, OT Schmölln

Beschluss Nr. 175.7/38/2022

Hufenweg, OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.8/38/2022

Teil von Roter Sandweg – Kaparteichweg, OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.9/38/2022

Weg zu den Hübelschenkhäusern; OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.10/38/2022

Überführung am Brandweg, OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.11/38/2022

Überführung am Wiedwasser, OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.12/38/2022

Überführung Nähe Oberottendorf, OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.15/38/2022

Überführung Abrahamsweg, OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.16/38/2022

Überführung zwischen Abrahamsweg und Doppelposten, OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.18/38/2022

Überführung ehemalige Dreibogenbrücke, OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.19/38/2022

Dreibogenbrücke und Viadukt, OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.20/38/2022

Teil vom Geh- und Radweg – Dammweg; OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.21/38/2022

Überführung 280 m nordwestlich des Bahnhofs Schmölln, OT Schmölln

Beschluss Nr. 175.22/38/2022

Eintragung aller öffentlichen Straßen und Wege in Bestandsverzeichnisse der Gemeinde Schmölln-Putzkau mit Stand vom 14.12.2020

Beschluss Nr. 175.23/38/2022

Anfangspunkt Steinweg 10 – Endpunkt Sandgrube Fischer, OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.24/38/2022

Anfangspunkt Radweg unter dem Viadukt – Endpunkt alte Landstraße, OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.25/38/2022

Anfangspunkt Eisenbahnunterführung bei Querstraße 17/18 – Endpunkt Waldeingang unterhalb Milchhübel, OT Putzkau

Beschluss Nr. 175.26/38/2022

Anfangspunkt Belmsdorfer Str. – Endpunkt östlich, unterhalb der Hochspannungsleitung, OT Schmölln

Die gefassten Beschlüsse liegen zur Einsichtnahme zu den bekannten Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau aus.

 

Wünsche / Bürgermeister

 

Bekanntmachung

zur Widmung einer öffentlichen Straße im Ortsteil Putzkau

Aufgrund der Gemeinderatsbeschlüsse Nr. 176.1/38/2022 und 176.2./38/2022 vom 27.09.2022 hat die Gemeinde-verwaltung Schmölln-Putzkau am 28.09.2022 folgende Widmung verfügt:

Gemeinderats-beschluss Nr. vom

Datum

Straßenklasse Nr. Name Länge in km Beschreibung
176.1/38/2022 27.09.2022 Ortsstraße 27.2. Putzkauer Weg 13-20 (2) 0,236 Erschließungsstraße
176.2./38/2022 27.09.2022 Ortsstraße 5.4 Schenkhäuserstraße (4) 0,084 Verlängerung bis Schenkhäuserstraße 28

 

Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der Verlängerung kann ab dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt im Bauamt der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1,

01877 Schmölln-Putzkau, für die Dauer von zwei Wochen während der Öffnungszeiten eingesehen werden (Niederlegungsfrist). Die Verfügung mit der Anlage wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau eingestellt.

Die Bekanntgabe gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau einzulegen.

Schmölln Putzkau, den 28.09.2022

Achim Wünsche / Bürgermeister

 

Bekanntmachung

zur einer nachträglichen Feststellung der Öffentlichkeit nach § 54 Sächsisches Straßengesetz

Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund der Gemeinderatsbeschlüsse vom 27.09.2022 hat die Verwaltung mit Eintragungsverfügung vom 28.09.2022 verfügt, die folgende Straßen nachträglich in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Schmölln-Putzkau einzutragen:

Gemeinderats-beschluss

Nr.

vom

Datum

Straßenklasse Nr. Name Länge in km Beschreibung
175.1/38/2022 27.09.2022 Beschränkt-öffentlicher Weg 27 Verbindungsweg von der Querstraße zur Neukircher Str. 0,055 in Abschnitt 1: von der Querstraße bis zum nördlichen Ende der Fußgängerbrücke „Nur Gehweg“

in Abschnitt 2: vom Ende der Fußgängerbrücke bis zur Neukircher Straße: nur Gehweg und Anliegerverkehr

175.2/38/2022 27.09.2022 Beschränkt öffentlicher Weg 28 Verbindungsweg von der Neukircher Str. (Ortsstraße 2.2) zur Neukircher Str. (Ortsstraße 2.7) 0,044 „Nur Gehweg“
175.3/38/2022 27.09.2022 Ortsstraße 30.2 Bergweg (2) 0,012 keine
175.4/38/2022 27.09.2022 Beschränkt öffentlicher Weg 30 Lehnbergweg / Zufahrt zum Steinbruch „Unterer Lehnberg“ 0,130 Lehnbergweg / Zufahrt zum Steinbruch „Unterer Lehnberg“
175.13/38/2022 27.09.2022 Ortsstraße 6.2 Am Viadukt (2) 0,012 Keine
 

175.14/38/2022

 

27.09.2022

 

beschränkt –    öffentlicher Weg

 

29

 

Bahnhofstraße / Haltepunkt Schmölln

 

0,065

 

nur Nutzer / Besucher des Haltepunktes Schmölln

             
175.17/38/2022 27.09.2022 Öffentlicher Feld- und Waldweg 2.2 Weg zum Doppelposten 0,027 keine

Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus dem jeweils neu angelegten Bestandsblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte.

Die Eintragungsverfügung und der für o. g. Straße angelegte Entwurf des neuen Bestandsblattes mit der dazugehörigen Karte liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1,01877 Schmölln-Putzkau 1 während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus und werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Schmölln-Putzkau eingestellt. Erstmalig betroffene bekannte Eigentümer und dinglich zur Nutzung der Straßengrundstücke Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Eintragungsverfügung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.

Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf von 6 Monaten ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1,01877 Schmölln-Putzkau 1, einzulegen.

 Schmölln-Putzkau, 28.09.2022

Achim Wünsche / Bürgermeister

 

Vermietung von Wohnraum

Die Gemeindeverwaltung vermietet im Ortsteil Schmölln:

3-Raum-Wohnung (63,2 m²), modernisiert und bezugsfertig mit Bad (Wanne) und Heizung (1. OG). Zur Nutzung stehen ein Kellerraum und ein abgegrenztes Bodenabteil zur Verfügung. Vor dem Haus befinden sich 3 Stellplätze zur Benutzung aller Mieter.

Der EVKw beträgt 231,4 kwh/m²a.

Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Telefon: (03594) 77 11-0, Fax (03594) 77 11-11 oder per Mail unter info@schmoelln-putzkau.de

Die Gemeindeverwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

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