Gefasste Beschlüsse
In der 38. öffentlichen Gemeinderatstagung wurden am 27.09.2022 nachfolgende Beschlüsse gefasst:
Folgenden Beschlüssen wurde zugestimmt:
Beschluss Nr. 172/38/2022
Wahl eines Gemeinderates, der die Verpflichtung des Bürgermeisters vornimmt
Beschluss Nr. 173/38/2022
Nutzung Privat-PKW durch den Bürgermeister
Beschluss Nr. 174/38/2022
- Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Horten und in der Kindertagespflege in der Gemeinde Schmölln-Putzkau
– Elternbeitragssatzung –
Es folgen 26 Beschlussfassungen über die nachträgliche Feststellung der Öffentlichkeit nach § 54 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG
Beschluss Nr. 175.1/38/2022
Verbindungsweg von der Querstraße zur Neukircher Straße; OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.2/38/2022
Verbindungsweg von Neukircher Str. (OS 2.2) zur Neukircher Str. (OS2.7) OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.3/38/2022
Bergweg 2, OT Schmölln
Beschluss Nr. 175.4/38/2022
Lehnbergweg/Zufahrt zum Steinbruch „Unterer Lehnberg), OT Schmölln
Beschluss Nr. 175.13/38/2022
Am Viadukt, OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.14/38/2022
Bahnhofstraße / Haltepunkt Schmölln, OT Schmölln
Beschluss Nr. 175.17/38/2022
Weg zum Doppelposten, Querstraße 17/18, OT Putzkau
Beschluss Nr. 176.1/38/2022
Widmung einer Verlängerung der Ortsstraße 27.2 im OT Schmölln (Putzkauer Weg 13-20)
Beschluss Nr. 176.2/38/2022
Widmung einer Verlängerung der Ortsstraße 5.4 im OT Putzkau (Schenkhäuserstraße)
Folgende Beschlüsse wurden abgelehnt:
Beschluss Nr. 175.5/38/2022
Kesselweg, OT Schmölln
Beschluss Nr. 175.6/38/2022
Silberblickweg, OT Schmölln
Beschluss Nr. 175.7/38/2022
Hufenweg, OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.8/38/2022
Teil von Roter Sandweg – Kaparteichweg, OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.9/38/2022
Weg zu den Hübelschenkhäusern; OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.10/38/2022
Überführung am Brandweg, OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.11/38/2022
Überführung am Wiedwasser, OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.12/38/2022
Überführung Nähe Oberottendorf, OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.15/38/2022
Überführung Abrahamsweg, OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.16/38/2022
Überführung zwischen Abrahamsweg und Doppelposten, OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.18/38/2022
Überführung ehemalige Dreibogenbrücke, OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.19/38/2022
Dreibogenbrücke und Viadukt, OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.20/38/2022
Teil vom Geh- und Radweg – Dammweg; OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.21/38/2022
Überführung 280 m nordwestlich des Bahnhofs Schmölln, OT Schmölln
Beschluss Nr. 175.22/38/2022
Eintragung aller öffentlichen Straßen und Wege in Bestandsverzeichnisse der Gemeinde Schmölln-Putzkau mit Stand vom 14.12.2020
Beschluss Nr. 175.23/38/2022
Anfangspunkt Steinweg 10 – Endpunkt Sandgrube Fischer, OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.24/38/2022
Anfangspunkt Radweg unter dem Viadukt – Endpunkt alte Landstraße, OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.25/38/2022
Anfangspunkt Eisenbahnunterführung bei Querstraße 17/18 – Endpunkt Waldeingang unterhalb Milchhübel, OT Putzkau
Beschluss Nr. 175.26/38/2022
Anfangspunkt Belmsdorfer Str. – Endpunkt östlich, unterhalb der Hochspannungsleitung, OT Schmölln
Die gefassten Beschlüsse liegen zur Einsichtnahme zu den bekannten Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau aus.
Wünsche / Bürgermeister
Bekanntmachung
zur Widmung einer öffentlichen Straße im Ortsteil Putzkau
Aufgrund der Gemeinderatsbeschlüsse Nr. 176.1/38/2022 und 176.2./38/2022 vom 27.09.2022 hat die Gemeinde-verwaltung Schmölln-Putzkau am 28.09.2022 folgende Widmung verfügt:
Gemeinderats-beschluss Nr. | vom
Datum |
Straßenklasse | Nr. | Name | Länge in km | Beschreibung |
176.1/38/2022 | 27.09.2022 | Ortsstraße | 27.2. | Putzkauer Weg 13-20 (2) | 0,236 | Erschließungsstraße |
176.2./38/2022 | 27.09.2022 | Ortsstraße | 5.4 | Schenkhäuserstraße (4) | 0,084 | Verlängerung bis Schenkhäuserstraße 28 |
Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der Verlängerung kann ab dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt im Bauamt der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1,
01877 Schmölln-Putzkau, für die Dauer von zwei Wochen während der Öffnungszeiten eingesehen werden (Niederlegungsfrist). Die Verfügung mit der Anlage wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau eingestellt.
Die Bekanntgabe gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau einzulegen.
Schmölln Putzkau, den 28.09.2022
Achim Wünsche / Bürgermeister
Bekanntmachung
zur einer nachträglichen Feststellung der Öffentlichkeit nach § 54 Sächsisches Straßengesetz
Nach der Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen durch ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis zum 31.12.2022 möglich.
Aufgrund der Gemeinderatsbeschlüsse vom 27.09.2022 hat die Verwaltung mit Eintragungsverfügung vom 28.09.2022 verfügt, die folgende Straßen nachträglich in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Schmölln-Putzkau einzutragen:
Gemeinderats-beschluss
Nr. |
vom
Datum |
Straßenklasse | Nr. | Name | Länge in km | Beschreibung |
175.1/38/2022 | 27.09.2022 | Beschränkt-öffentlicher Weg | 27 | Verbindungsweg von der Querstraße zur Neukircher Str. | 0,055 | in Abschnitt 1: von der Querstraße bis zum nördlichen Ende der Fußgängerbrücke „Nur Gehweg“
in Abschnitt 2: vom Ende der Fußgängerbrücke bis zur Neukircher Straße: nur Gehweg und Anliegerverkehr |
175.2/38/2022 | 27.09.2022 | Beschränkt öffentlicher Weg | 28 | Verbindungsweg von der Neukircher Str. (Ortsstraße 2.2) zur Neukircher Str. (Ortsstraße 2.7) | 0,044 | „Nur Gehweg“ |
175.3/38/2022 | 27.09.2022 | Ortsstraße | 30.2 | Bergweg (2) | 0,012 | keine |
175.4/38/2022 | 27.09.2022 | Beschränkt öffentlicher Weg | 30 | Lehnbergweg / Zufahrt zum Steinbruch „Unterer Lehnberg“ | 0,130 | Lehnbergweg / Zufahrt zum Steinbruch „Unterer Lehnberg“ |
175.13/38/2022 | 27.09.2022 | Ortsstraße | 6.2 | Am Viadukt (2) | 0,012 | Keine |
175.14/38/2022 |
27.09.2022 |
beschränkt – öffentlicher Weg |
29 |
Bahnhofstraße / Haltepunkt Schmölln |
0,065 |
nur Nutzer / Besucher des Haltepunktes Schmölln |
175.17/38/2022 | 27.09.2022 | Öffentlicher Feld- und Waldweg | 2.2 | Weg zum Doppelposten | 0,027 | keine |
Alle Einzelheiten (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und/oder Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus dem jeweils neu angelegten Bestandsblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte.
Die Eintragungsverfügung und der für o. g. Straße angelegte Entwurf des neuen Bestandsblattes mit der dazugehörigen Karte liegen für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1,01877 Schmölln-Putzkau 1 während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus und werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Schmölln-Putzkau eingestellt. Erstmalig betroffene bekannte Eigentümer und dinglich zur Nutzung der Straßengrundstücke Berechtigte werden gegen Zustellnachweis über die Eintragungsverfügung unterrichtet, soweit sie bekannt sind.
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf von 6 Monaten ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1,01877 Schmölln-Putzkau 1, einzulegen.
Schmölln-Putzkau, 28.09.2022
Achim Wünsche / Bürgermeister
Vermietung von Wohnraum
Die Gemeindeverwaltung vermietet im Ortsteil Schmölln:
3-Raum-Wohnung (63,2 m²), modernisiert und bezugsfertig mit Bad (Wanne) und Heizung (1. OG). Zur Nutzung stehen ein Kellerraum und ein abgegrenztes Bodenabteil zur Verfügung. Vor dem Haus befinden sich 3 Stellplätze zur Benutzung aller Mieter.
Der EVKw beträgt 231,4 kwh/m²a.
Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Telefon: (03594) 77 11-0, Fax (03594) 77 11-11 oder per Mail unter info@schmoelln-putzkau.de
Die Gemeindeverwaltung