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Ausgabe am 10.04.2021

Keine traditionellen Walpurgisfeuer am 30.04.2021

Die traditionellen Feuer dienen ausschließlich der Traditionspflege und der Stärkung des Gemeinsinns. Zum Schutz und zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus ist ein Aussetzen derzeit zwingend geboten. Aufgrund der derzeit gültigen Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung in Verbindung mit der Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen, beide in Kraft getreten am 01.04.2021 gültig bis 18.04.2021, werden in diesem Jahr keine Genehmigungen für die Traditions- und Brauchtumsfeuer von der Gemeinde Schmölln-Putzkau ausgestellt. Auch wenn sich die Gegebenheiten bis zum 30.04.2020 ggf. leicht lockern sollten, gehen wir davon aus, dass auch über den 18.04.2020 hinaus die derzeitigen Verordnungen und Verfügungen entweder verlängert oder durch anderweitige Regelungen ersetzt werden, die keine „Normalität“ in Bezug auf Veranstaltungen zulassen. Gerade die Traditions- und Brauchtumsfeuer anlässlich der Walpurgisnacht laden zum gemeinsamen Verweilen ein und zeichnen sich durch Öffentlichkeit aus. Gemäß § 9 Abs.2 der neuen Polizeiverordnung der Gemeinde Schmölln-Putzkau dürfen jedoch „Koch-, Grill- und Wärmefeuer (Höhe und Durchmesser unter 1 m), die mit trockenem unbehandeltem Scheitholz oder handelsüblicher Grillholzkohle bzw. Grillbriketts in befestigten Feuerstätten oder handelsüblichen Grillgeräten auf privaten Grundstücken betrieben werden. Die Feuer sind so abzubrennen, dass keine Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht“. Dabei sind die Regelungen der gültigen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zwingend einzuhalten!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Die Gemeindeverwaltung

 

Information zu den Corona-Schnelltests in der Gemeinde

Im Mitteilungsblatt von der 12. KW wurde über das Mobile Testteam Bautzen berichtet. Es befindet sich weiterhin jeden Dienstag von 9 bis ca. 10:15 Uhr in der Gemeinde, auf dem Mitarbeiterparkplatz der Gemeindeverwaltung, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau bereit. Hier wird auf das SARS-CoV-2 Coronavirus getestet. Bitte parken Sie am Parkplatz am Friedhof oder am Parkplatz der Verwaltung am Spielplatz. Ab sofort ist eine Terminvereinbarung notwendig. Ein Termin kann unter www.lkbz.de/testmobilbautzen reserviert werden. Sollten Sie kein Internet haben oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung während der Sprechzeiten unter 03594/77110 und wir helfen Ihnen bei der Reservierung.

Weitere Testmöglichkeiten finden sich derzeit in der Sonnenapotheke Bischofswerda (Terminvergabe ist unter 03594/779010 oder unter wwww.terminland.de/coronatest-bischofswerda möglich) oder auf dem Rittergut Neukirch/Lausitz (keine Anmeldung notwendig). Alle Testzentren finden Sie weiterhin unter https://www.landkreis-bautzen.de/corona-schnelltests-hier-gibt-es-die-kostenlosen-teststellen-21351.php.

Vergessen Sie in jedem Falle nicht Ihre Chipkarte und Ihren Mund-Nasen-Schutz. Menschen mit Krankheitssymptomen dürfen die Teststellen nicht aufsuchen, sondern wenden sich an ihren Hausarzt. Für jeden negativen Test gibt es ein entsprechendes Zertifikat, das digital zur Verfügung gestellt wird und im Ausnahmefall auch ausgedruckt werden kann. Ist das Schnelltest-Ergebnis positiv, wird in einigen Testzentren gleich ein PCR-Test zur Kontrolle durchgeführt. Dessen Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen vor. Anderenfalls erfolgt die PCR-Kontrolle durch den Hausarzt oder das Gesundheitsamt.

 

Wünsche

Bürgermeister

 

Öffentliche Gemeinderatstagung

Die 23. öffentliche Tagung des Gemeinderates Schmölln-Putzkau findet am

Dienstag, dem 13.04.2021, 19.00 Uhr

Im Schulungsraum der FFw Putzkau, Brauereistraße 4

statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bestätigung der Niederschrift zur 22. Gemeinderatstagung
  3. Beratung und Beschlussfassung zu Einwendungen zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2021
  • Aufnahme der Maßnahme abschließende Planung und Sanierung des Mühlteiches in Schmölln im Haushalt 2021 in die Investitionsplanung 2022
  1. Beratung und Beschlussfassung zu Einwendungen zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2021
  • Aufnahme der Maßnahme Sanierung des Mühlteiches in Schmölln im Haushalt 2021 in die Investitionsplanung 2022
  1. Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021
  2. Beratung und Beschlussfassung über die Korrespondenzvereinbarung Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der Energie Sachsen Ost
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf des Flurstücks Nr. 888/7 der Gemarkung Schmölln
  4. Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf des Flurstücks Nr. 108/2 der Gemarkung Niederputzkau
  5. Informationen des Bürgermeisters

H i n w e i s:

Im Interesse des Gesundheitsschutzes in Zeiten der Corona-Pandemie steht nur eine

geringe Anzahl an Plätzen für die Öffentlichkeit zur Verfügung, da ein Mindestabstand

von 1,50 m gewahrt werden muss. Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes für eine

Teilnahme an der Sitzung ist Pflicht! Wir bitten um Beachtung!

 

Wünsche

Bürgermeister

 

 

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