Seite wählen

Ausgabe am 13.02.2016

Öffentliche Bekanntmachung
einer Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs.6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz

Das Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation hat Daten des Liegenschaftskatasters
geändert.

Gemeinde: Schmölln-Putzkau

Betroffene Flurstücke

Gemarkung Schmölln (1743): 565, 949/4, 978, 979, 981, 982, 983, 984, 985, 986, 987, 988, 989
Gemarkung Tröbigau (1748): 12, 14, 67/1, 67/2, 70/a, 70, 71, 72, 74/a, 74b, 74

Art der Änderung

1. Veränderung am Flurstück mit Änderung der Umfangsgrenzen
2. Berichtigung der Flächenangabe
3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart
4. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart
5. Veränderung von Gebäudedaten

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs.6 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes – SächsVermKatG¹.

Das Amt für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation ist nach § 2 SächsVermKatG für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.

Die Unterlagen liegen ab dem
01.03.2016 bis zum 31.03.2016

in der Geschäftsstelle des Amtes für Bodenordnung, Vermessung und Geoinformation
des Landratsamtes Bautzen

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs.6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle, Garnisonsplatz 9, 01917 Kamenz während der Öffnungszeiten Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr und telefonisch unter 03591 5251-62001 zur Verfügung. Sie haben in unserer Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Veränderung am Flurstück mit Änderung der Umfangsgrenzen stellen Verwaltungsakte dar, gegen die die Betroffenen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen mit Sitz in Dresden einzulegen.

Kamenz, den 20.01.2016

Richter
Sachgebietsleiterin Liegenschaftskataster

Im Auftrag

Wünsche
Bürgermeister

Antragsformulare für Walpurgisfeuer

Ab sofort sind Anträge auf Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtums- und Traditionsfeuers am 30. April 2016 in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Haupt- und Finanzverwaltung erhältlich. Eine Bearbeitung erfolgt ab dem 04. April 2016 nur über dieses Formular. Außerdem muss der Antrag 14 Tage vor dem beabsichtigten Abbrennen des Feuers vorliegen. Formlose Anträge finden keine Berücksichtigung mehr und werden daher auch nicht mehr genehmigt.
Des Weiteren können Sie unter www.schmoelln-putzkau.de, dem Button „Formulare“ das Antragsformular abrufen.

Wünsche
Bürgermeister

Information der FFW Putzkau

Der nächste Dienst findet am Freitag, dem 19.02.2016, 19.00 Uhr im Gerätehaus der FFW statt.

Thema: Erste Hilfe

Käppler
Ortswehrleiter

AMTSBLATT

➲ AMTSBLATT Archiv

Wussten Sie?

Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?

Nächste Veranstaltungen


➲ Alle Veranstaltungen anzeigen