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Ausgabe am 14.04.2018

Gefasster Beschluss

In letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes wurde nachfolgender Beschluss nicht mit aufgeführt. Aus diesem Grunde wird das hiermit nachgeholt.

In der 42. öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde am Dienstag, dem 27.03.2018 nachfolgender Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. 242/42/2018

Neufassung der Satzung der Gemeinde Schmölln-Putzkau zur Erhebung von Benutzungsgebühren für das Freibad Schmölln (BgA) – Badgebührensatzun

Der gefasste Beschluss liegt in vollumfänglicher Textfassung für jedermann zur Einsichtnahme zu den bekannten Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau aus.

Wünsche / Bürgermeister

 

Bekanntmachung der Gemeinde Schmölln-Putzkau           

Bebauungsplan „Hüttenhäuser/Putzkauer Weg“ im Ortsteil Schmölln – Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2018 mit Beschluss Nr. 245/42/2018 den Bebauungsplan „Hüttenhäuser/Putzkauer Weg“ im Ortsteil Schmölln als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan „Hüttenhäuser/Putzkauer Weg“ im Ortsteil Schmölln einschließlich Begründung in der Fassung vom Februar 2018 tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau, im Zimmer der Bauverwaltung während der Dienstzeiten einsehen und über den In­halt Auskunft erlangen.

Zusätzlich kann der Bebauungsplan mit den Unterlagen im Internetportal der Gemeinde Schmölln Putzkau und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden.

Hinweise:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB (Baugesetzbuch) bezeichne­ten beacht­lichen Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung von § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be­bauungs­planes und des Flächennutzungsplanes, nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges sowie beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB, sind unbe­achtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be­kanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründen­den Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsan­sprüchen wird hingewiesen.

Wünsche / Bürgermeister

 

Bekanntmachung der Gemeinde Schmölln-Putzkau zur Teileinziehung eines öffentlichen Waldweges  im Ortsteil Putzkau

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat in der öffentlichen Sitzung am 27.03.2018 mit Beschluss Nr. 249/42/2018 die Teileinziehung eines öffentlichen Waldweges – Teilabschnitt des Roten Sandweges / Kasparteichweges der Gemarkung Oberputzkau – beschlossen.

Gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes wurde am 29.03.2018 die Einziehungsverfügung durch die Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau ausgestellt.

Beschreibung des einzuziehenden Teilabschnitts:

Teil des öffentlichen Waldweges „Roter Sandweg / Kasparteichweg“ im Gebiet des Valtenberges , Flurstücke Teile von 1351, 1359/1und 1377/6 der Gemarkung Oberputzkau

Beschreibung des Anfangspunktes: Ziegelbergstraße Nr. 23 (ehemalige Försterei)

Beschreibung des Endpunktes: vor der Brücke über die Eisenbahnstrecke Neukirch/L. (West) – Oberottendorf

Gemeinde: Schmölln-Putzkau, OT Putzkau, Landkreis Bautzen

Begründung der Einziehung: Der Teil des Waldweges hat für den öffentlichen Verkehr keine Verkehrsbedeutung mehr.

Künftige Straßenklasse: keine

Künftiger Baulastträger: entfällt

Eine Ausfertigung der Einziehungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und eines Lageplanes kann innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Bauverwaltung, Schulweg 1 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Einziehungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist nach Veröffentlichung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau zu erheben.

Wünsche / Bürgermeister

 

  1. Gerätturnmeisterschaften der Dr.-Alwin-Schade-Schule Schmölln-Putzkau

Am Dienstag, dem 24.04.2018 finden in der Putzkauer Turnhalle nun bereits zum 19. Mal die Gerätturnmeisterschaften der Dr.-Alwin-Schade-Grundschule statt.

Die knapp 90 Grundschüler haben über Wochen fleißig trainiert und freuen sich, ihre Übungen vorturnen zu können. So werden Boden-, Balken- und Kastenübungen bei den Erst- und Zweitklässlern zu erleben sein. Die Dritt- und Viertklässler beweisen sich am Boden, Balken, Bock und Barren.

Zu diesem Ereignis laden wir Eltern, Großeltern und alle Turninteressierten zum Zuschauen, Staunen, Anfeuern und Daumendrücken ein.

Die Jungen und Mädchen der Klassen 1 und 2 turnen von 8.00 bis ca. 10.30 Uhr, die Dritt- und Viertklässler von 11.00 bis ca.13.00 Uhr.

Wir wünschen allen Teilnehmern einen optimalen Wettkampf. Sport frei !!!

Hübner / Sportlehrer

 

Nachrichten des SV Schmölln OL e.V. zum Walpurgisfest am 30.4.2018

Hexenprämierung findet 19.45 Uhr am Rittergut statt. Danach Lampionumzug zum Walpurgisfeuer am Sportplatz in Schmölln.

Bitte lesen Sie unser Programm.

Achtung! Anlieferung Baumverschnitt ab Montag, dem 23.4.2018 möglich. Kein Grüngut, keine Baumwurzeln oder behandeltes Holz abladen. Bei Strafe verboten.

Der Vorstand des SV Schmölln

 

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