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Ausgabe am 21.03.2020

Öffentliche Gemeinderatstagung

Die 10. öffentliche Gemeinderatstagung findet am

Dienstag, dem 24.03.2020, 19.00 Uhr

im Vereinsraum des Dorfgemeinschaftszentrums Schmölln,

Schulweg 1

statt.

Hierzu lade ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bestätigung der Niederschrift der 9. Gemeinderatstagung
  3. Bürgeranfragen
  4. Beratung und Beschlussfassung zum außerplanmäßigen Aufwand und Auszahlung zum Ersatzneubau Regenwasserkanal B 98/Straße „An der Wesenitz“ im Ortsteil Putzkau
  5. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen – Dachsanierung Turnhalle Schmölln, Dorfstraße 60

Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil zu einer Personalangelegenheit an.

 

Wünsche

Bürgermeister

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Corona Virus SARS-CoV-2 bringt mittlerweile sehr viele Einschnitte, auch besonders im persönlichen Privatleben, mit sich. Der Katalog an Empfehlungen, Hinweisen bis hin zu Verboten ist groß. Jedoch wünscht man sich auch in diesen Tagen klare Ansagen seitens der Bundes- und Landesregierung, da Unsicherheiten und Ängste nur mit klaren Informationen etwas besänftigt werden können. Mir ist natürlich auch aus meinem privaten Umfeld sehr gut bekannt, dass es eine große Herausforderung ist, nicht mehrmals wöchentlich mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, sei es im Vereinsumfeld oder anderen Versammlungen. Auch der komplette Wegfall der kulturellen Einrichtungen hier vor Ort ist sicherlich schwer zu verkraften. Alternativen bieten sich jedoch einige, die elektronischen Angebote haben ihr Angebot bisher in keiner Weise zurückgefahren, man kann sich die Zeit nehmen, um ein gutes Buch zu lesen oder mal wieder mit Menschen im häuslichen Umfeld einen Spieleabend abzuhalten. Ich bitte Sie, den Hinweisen der Bundesregierung Folge zu leisten und auch unsere Hinweise zu beachten, sodass wir möglichst wenige Infektionsketten erzeugen, sodass auch unser Gesundheitssystem weiterhin leistungsfähig bleibt. Außerdem kann dies dazu beitragen, dass diese Einschränkungen tatsächlich nur für einen überschaubaren Zeitraum gelten und sich nicht über das Jahr oder gar länger ziehen. Wir alle müssen in diesen Zeiten zusammenrücken und so gut es geht uns gegenseitig unterstützen. Nutzen Sie Möglichkeiten wie Telefonieren oder Videotelefonie, um mit Ihren Lieben in Kontakt zu bleiben trotz räumlicher Trennung und meiden Sie, soweit möglich, soziale Kontakte und halten Sie die Hygieneempfehlungen ein. Auch wir als Gemeinde werden den kommenden Gemeinderat mit einer stark verkürzten Tagesordnung abhalten, da Beschlüsse gefasst werden müssen, sodass der Gemeinde kein Schaden entsteht. Darüber hinaus sind bis auf Weiteres alle Veranstaltungen abgesagt und die gemeindlichen Einrichtungen geschlossen. Ebenso ist die Verwaltung für Besucherverkehr grundsätzlich geschlossen, bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt auf, um Ihre Anliegen zu bearbeiten. Sollten Sie Formulare benötigen, dann rufen Sie uns bitte an. Wir werden Ihnen die gewünschten Formulare auf dem Postwege zukommen lassen. Anliegen bezüglich des Pass- und Meldewesens entnehmen Sie der Bekanntmachung. Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

Wünsche

Bürgermeister

 

Wichtige Information zu Erledigungen in der Einwohnermeldebehörde und im Standesamt Bischofswerda

Die Entwicklungen der letzten Tage und Stunden haben zu einer Präzisierung der am 9. März 2020 durch die Stadt veröffentlichten Vorsichtsmaßnahmen zur Minimierung der Gefahren einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geführt. Wir möchten darüber informieren, dass mit Wirkung ab Dienstag, dem 17. März 2020 durch Veröffentlichung per Allgemeinverfügung bis auf Widerruf kommunale Einrichtungen für den Besucherverkehr vollständig geschlossen sowie die Nutzung der Einrichtungen untersagt werden.

Mit Wirkung vom ebenfalls dem 17. März 2020 wird die Stadtverwaltung Bischofswerda (Rathaus, Bauamt, Bauhof, Bischofssitz) für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

Ausnahmen sind folgende Fälle:

  • Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen im Standesamt,
  • dringende Beantragung von Personaldokumenten (Personalausweis, Reisepass)

Für den Zutritt zur Stadtverwaltung muss zwingend vorher telefonisch unter 03594-786-0 ein Termin vereinbart werden.

Telefonische Erreichbarkeit ist zu folgenden Zeiten möglich: Montag 9 bis 16 Uhr / Dienstag 9 bis 18 Uhr / Donnerstag 9 bis 18 Uhr / Freitag 9 bis 12 Uhr.

Die Gemeindeverwaltung

 

Regionalbudget 2020

Der Verein zur Entwicklung der Region Bautzener Oberland e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie zur Einreichung von Kleinprojekten auf, die über das Regionalbudget 2020 gefördert werden können.

Antragsfrist ist der 22. April 2020.

Wer bekommt Geld?

Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen, vereine, Kirchgemeinden und andere Einrichtungen können 2020 eine Förderung für die Durchführung eines Kleinprojektes erhalten.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Für Kleinprojekte mit Gesamtausgaben bis zu 15.000 Euro können Sie eine Förderung aus dem Regionalbudget beantragen. Ihr Projekt muss nachweislich zur Stärkung der Dorfgemeinschaft beitragen.

Wieviel Geld gibt es?

Die Höhe der Förderung hängt vom Antragsteller ab. Eine Mindestförderhöhe gibt es nicht.

Unternehmen/Privatpersonen                                   50% der Ausgaben

Kommunen                                                                     60% der Ausgaben

Kirchen, Vereine und andere Einrichtungen             80% der Ausgaben

 

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Ihr Antrag muss bis 22. April 2020 beim Regionalmanagement sein. Am 13. Mai 2020 wählt das Entscheidungsgremium der Region, der Koordinierungskreis, die Projekte zur Förderung aus. Nach Unterzeichnung des Fördervertrages mit Ihrem Projekt starten. Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach Abschluss des Fördervertrages beginnen dürfen. Zum Vorhabensbeginn zählt auch die Vergabe von Aufträgen. Warten Sie damit also, bis Ihnen der unterschriebene Vertrag vorliegt. Sie haben bis zum 15. November 2020 Zeit, um Ihr Vorhaben durchzuführen und alle Rechnungen zu bezahlen. Bis zu diesem Datum muss dem Regionalmanagement Ihre Abrechnung vorliegen.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Grundsätzlich sind verschiedene Ausgaben förderfähig (Bauleistung, Ausstattung, nicht investive Ausgaben usw.). Es gibt aber Ausnahmen. Folgende Ausgaben sind zum Beispiel nicht zuwendungsfähig: Ankauf von Grundstücken, Kauf von Tieren, gebrauchte Gegenstände, Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder), direkte Personalkosten u.a.

Wer hilft bei der Antragstellung?

Wir empfehlen Ihnen, vor Antragstellung unbedingt eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Dass LEADER-Regionalmanagement unterstützt Sie gern bei der Antragstellung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch (03592 54 269) einen Termin oder schicken Sie eine Email an s.schwarzbach@bautzeneroberland.de oder m.martin@bautzeneroberland.de.

Antragsunterlagen und Informationen zum Regionalbudget unter: www.bautzeneroberland.de

Die Gemeindeverwaltung

 

Ausfall der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Schmölln-Tröbigau

Die anberaumte Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Schmölln-Tröbigau fällt am Dienstag, den 31.03.2020 aus.

Diese Vorsichtsmaßnahme macht sich wegen der Ansteckung mit dem Corona-Virus notwendig.

Die Gemeindeverwaltung

 

Fundsache

In der Gemeindeverwaltung wurde eine Werkzeugtasche als Fundsache gemeldet. Diese wurde zwischen Naundorf und Tröbigau am Feldrand gefunden.

Informationen dazu erhalten Sie unter (03594) 77 11-12.

Die Gemeindeverwaltung

 

 

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Wussten Sie?

Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?

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