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Ausgabe am 23.03.2019

Öffentliche Gemeinderatssitzung

Die 52. öffentliche Tagung des Gemeinderates Schmölln-Putzkau findet am

Dienstag, den 26.03.2019, 19.00 Uhr

im Schulungsraum der FFw Putzkau, Brauereistraße 4

statt.

Hierzu lade ich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bestätigung der Niederschrift der 50. und der 51. Gemeinderatstagung
  3. Bürgeranfragen
  4. Beratung und Grundsatzbeschluss zum Überbau (Plattenbrücke) im Freibad Schmölln
  5. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Betreibung und Investitionen in die

Sauna Putzkau

  1. Sonstiges

Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil zu Bauangelegenheiten an.

Wünsche

Bürgermeister

 

Zusammenfassung Einwohnerversammlung 18.03.2019

Anwesend waren von der Telekom Herr Pinkert und Herr Fritsch sowie vom Landratsamt Bautzen Herr Widera und insgesamt ca. 100 Bürger. Folgende Informationen wurden vorgetragen. Die Maßgabe für eine Förderung des Breitbandanschlusses ist, dass am jeweiligen Haus weniger als 30 Mbit/s anliegen und bisher kein Telekommunikationsunternehmen einen eigenwirtschaftlichen Ausbau angemeldet hat. Die Schulen im Landkreis werden hingegen unabhängig vom Fördergebiet ebenfalls mit Glasfaser ausgebaut. Besonders die Geschwindigkeit Ihres Hausanschlusses können Sie entweder mit einschlägigen DSL-Speedtests im Internet prüfen oder beispielsweise unter www.telekom.de/schneller nachsehen, was anliegen sollte. Für die Immobilien im Fördergebiet (die Fördergebiete sind unter www.breitband-bautzen.de abrufbar, auch findet sich dort ein Kontaktformular für eventuelle Rückfragen) wird der Glasfaseranschluss bis ins Haus kostenfrei verlegt. Voraussetzung hierfür ist, dass der ausgefüllte „Auftrag zur unentgeltlichen Herstellung eines Telekommunikationsnetzes in Förder- und Bestandsgebieten an die Telekom Deutschland GmbH“ an die Telekom zurückgesendet wurde und man entsprechend eine positive Antwort erhalten hat. Diesen Auftrag haben alle betroffenen Grundstückseigentümer bis zu zwei Mal erhalten, er kann aber auch noch immer bei der Gemeinde angefragt und per Mail versendet oder auch abgeholt werden. Die Rücklaufquote dieser Aufträge von Bürgern der Gemeinde Schmölln-Putzkau ist eine der höchsten im Landkreis. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen deutschlandweit, kann die Telekom derzeit die 14-Tages-Frist für eine Antwort nicht halten, die Aufträge werden aber nacheinander abgearbeitet. Es ist vorgesehen ab einem gewissen Zeitpunkt die Annahme von Anträgen nicht mehr zuzulassen, aber dieser Termin wurde noch nicht angekündigt.

Es ist davon auszugehen, dass noch im Jahr 2019 der Breitbandausbau im Ortsteil Putzkau von Bischofswerda aus kommend in Richtung Freiwillige Feuerwehr Putzkau/Kindertagesstätte Putzkau starten wird. Die restlichen Ortsteile der Gemeinde werden voraussichtlich im Jahr 2020 ausgebaut. Die Witterungsbedingungen können den Bauprozess natürlich begünstigen aber auch erheblich verzögern. Es werden insgesamt über alle Ortsteile verteilt 20 Verteilerkästen in unserer Gemeinde hierfür errichtet. Vier bis sechs Wochen vor Hausanschlussherstellung wird die entsprechende Tiefbaufirma mit dem jeweiligen Eigentümer in Kontakt treten, um vor Ort über die Verlegung des Glasfaserkabels zu beraten und zu entscheiden. Die Verlegungstiefe wird ca. 60 cm betragen. Die jeweilige Einfahrt, der Gehweg oder die Rasenfläche werden natürlich nach Herstellung des Anschlusses wieder verschlossen, ggf. ist eine Öffnung des Bodens auch nur gering oder gar nicht nötig, dies ist aber individuell vor Ort zu klären. Sollte ein Glasfaserprodukt der Telekom gebucht werden, ist auch im Haus die Verlegung des Glasfasermodems im Radius von bis zu 3 m kostenfrei, bei entsprechender Zurverfügungstellung von Leerrohren sind auch bis zu 20 m kostenfrei. Ob und inwieweit das auch bei anderen Telekommunikationsanbietern wie beispielsweise Vodafone und 1 & 1 kostenfrei erfolgt, ist individuell vom Bürger abzuklären.

Wünsche

Bürgermeister

 

Hinweis zur Frühjahrsreinigung

Einige Grundstückseigentümer sind bereits ihrer Reinigungspflicht von Gehwegen, Straßenrändern und Schnittgerinnen entsprechend § 5 der Satzung der Straßenreinigung und zum Winterdienst in der Gemeinde Schmölln-Putzkau nachgekommen.

Der Straßenkehricht wird von den Mitarbeitern des Bauhofes nur am Dienstag, den 02.04.2019 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr vor den Grundstücken abgeholt.

Wir bitten um Beachtung dieses Termins.

Durch die Mitarbeiter des Bauhofes wird nur Kehrsand, welcher in Eimern oder ähnlichen Gefäßen abgefüllt ist, am Grundstück abgeholt.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass diese Unterstützung durch die Gemeinde nur einmal im Jahr erfolgt. Die 14-tägige Reinigungspflicht bleibt davon unberührt.

 

Wünsche

Bürgermeister

 

Information zu Diensten der Feuerwehren

Putzkau

29.03.2019, 19.30 Uhr, Forsten

Interessierte sind herzlich willkommen.

 

Käppler

OWL Putzkau

 

 

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