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Ausgabe am 26.02.2022

Information zur Antragstellung eines Walpurgisfeuers am 30.04.2022

Gemäß § 9 Absatz 3 der neuen Polizeiverordnung der Gemeinde Schmölln-Putzkau vom 23.03.2021 ist das Walpurgisfeuer beantragungs- und genehmigungspflichtig.Antragsberechtigt sind Vereine, die evangelisch-lutherische Kirche und die Freiwillige Feuerwehr.  Weiterhin sind vereinsähnliche Personengruppen antragsberechtigt, sofern durch Gemeinderatsbeschluss ein besonderes öffentliches Interesse festgestellt wird. Anträge mit dem entsprechenden Formular sind spätestens bis zum 21.03.2022 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.  Die Antragsformulare finden Sie auf unserer Homepage www.schmoelln-putzkau.de unter Formulare. Formlose Anträge werden nicht bearbeitet. Die Genehmigungen gelten vorbehaltlich der jeweils gültigen Sächsischen- Corona- Schutzverordnung in Verbindung mit der Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen. Ergänzend zum § 9 (Abbrennen offener Feuer) der Polizeiverordnung der Gemeinde Schmölln-Putzkau vom 23.03.2021 möchten wir auf folgende Regelungen hinweisen:

(2) Keiner Erlaubnis bedürfen Koch-, Grill- und Wärmefeuer (Höhe und Durchmesser unter 1 m), die mit trockenem unbehandeltem Scheitholz oder handelsüblicher Grillholzkohle bzw. Grillbriketts in befestigten Feuerstätten oder handelsüblichen Grillgeräten auf privaten Grundstücken betrieben werden. Die Feuer sind so abzubrennen, dass keine Belästigung Dritter durch Rauch und Gerüche entsteht.

(4) Wird ein Feuerwehreinsatz notwendig, so wird der Einsatz kostenpflichtig in Rechnung gestellt.

(5) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Bedingungen oder Auflagen verbunden werden, wenn Umstände ersichtlich sind, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z.B. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe zu Wohnbebauung, die unmittelbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen, die unmittelbare Nähe zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Wäldern sein.

Die Gemeindeverwaltung

 

Gefasste Beschlüsse

In der 33. öffentlichen Tagung des Gemeinderates Schmölln-Putzkau wurden 15.02.2022 nachfolgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. 145/33/2022

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022

Beschluss Nr. 146/33/2022

Vergabe der Planungsleistung zur Erschließung des Gewerbegebietes Putzkau

Beschluss Nr. 147/33/2022

Bestätigung der Straßenprioritätenliste

Die im öffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse liegen in vollumfänglicher Textfassung für jedermann zur Einsichtnahme zu den bekannten Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau aus. Bei Interesse zur Einsichtnahme bitten wir, wegen der Corona-Pandemie, um telefonische Voranmeldung unter (03594) 77 11 – 12.

 

Wünsche / Bürgermeister

Interviewerinnen und Interviewer gesucht

Ein sogenannter Zensus – auch bekannt als Volkszählung – findet 2022 in der Bundesrepublik Deutschland statt, also auch in Sachsen.Beim Zensus2022 werden in Zusammenarbeit der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zufällig ausgewählte Haushalte (ca. 10 % der Bevölkerung) und alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen zu allgemeinen Themenbereichen ihrer Lebenssituation befragt, beispielsweise zur Haushaltsgröße, zum Namen, Geschlecht und Familienstand sowie zur Staatsangehörigkeit. Für die Durchführung der Befragung im Bereich der Gemeinde Schmölln – Putzkau mit ihren Ortsteilen ist die Erhebungsstelle (EHST) Bischofswerda zuständig. Der EHST Bischofswerda sind außer der Stadt Bischofswerda die Gemeinden Frankenthal, Großharthau, Neukirch / Lausitz, Rammenau, Sohland a. d. Spree und Steinigtwolmsdorf sowie die Städte Schirgiswalde – Kirschau und Wilthen zugeordnet.

 Die Haushaltebefragung erfolgt mit Hilfe von Interviewerinnen und Interviewern, den sogenannten Erhebungsbeauftragten.

Voraussetzungen: Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Freundlichkeit, Flexibilität

Als Erhebungsbeauftragter führen ab 15. Mai 2022 die Befragung vor Ort durch. Es ist vorgesehen, dass ein Erhebungsbeauftragter ca. 100 Personen befragt.

Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung.

Ihre Arbeitszeit können Sie flexibel einteilen. Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.

Zur Vorbereitung führt die EHST Bischofswerda im April 2022 eine Schulung zu Ihren Aufgaben durch.

Unterstützen Sie den Zensus 2022 und bewerben sich bei der EHSt Bischofswerda wie folgt:

per Post   :   örtliche Erhebungsstelle Bischofswerda, Bischofstr. 18, 01877 Bischofswerda

per E–Mail:  michael.pohlmann@bischofswerda.de oder

telefonisch:  03594 7454 – 380

weitere Informationen: www.zensus.sachsen.de.                   

 

Die Gemeindeverwaltung

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