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Ausgabe am 26.08.2017

Wahlbekanntmachung

  1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

  1. Die Gemeinde ist in zwei allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum               3. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in der Grundschule Großharthau, Schulstraße 10 in 01909 Großharthau zusammen.

  1. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler und Wählerinnen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

  1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung,
  2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

  1. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
  2. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
  3. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
  4. durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

  1. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Schmölln-Putzkau, den 22. August 2017

Achim Wünsche

Bürgermeister

Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau

Schulweg 1

01877 Schmölln-Putzkau

 

Öffentlichen Bekanntgabe über die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik (RWS) in einem bestimmten Wahlbezirk

Im Wahlbezirk 02 Schmölln kommt es zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik. Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe (insgesamt 6) verschlüsselt sind, verwendet.

Geregelt ist dieses Verfahren im Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962).

Die repräsentative Wahlstatistik bildet die Basis für eine wahlpolitische und soziologische Analyse der Wahlergebnisse und vermittelt ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung.

Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, indem:

  • die ausgewählten Urnen-/Briefwahlwahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte/Wähler umfassen müssen.
  • die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen zusammengefasst werden, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind.
  • die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel nicht zusammengeführt werden dürfen.
  • die Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal zunächst ohne statistische Auswertung erfolgt. Diese wird im Nachgang unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses ohne Nutzung des Wählerver­zeichnisses im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt.
  • wahlstatistische Erhebungen nur von Gemeinden vorgenommen werden dürfen, bei denen durch Landesgesetz eine Trennung der Statistikstelle von anderen kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist.
  • die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik nur für den Freistaat Sachsen und nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.
  • Zur Erfassung der Wahlbeteiligung wurden 10 Geburtsjahresgruppen getrennt nach Männern und Frauen festgelegt:

 

Männer Frauen
Kennung Geburtsjahresgruppe Kennung Geburtsjahresgruppe
A1 1997 bis 1999 G1 1997 bis 1999
A2 1993 bis 1996 G2 1993 bis 1996
B1 1988 bis 1992 H1 1988 bis 1992
B2 1983 bis 1987 H2 1983 bis 1987
C1 1978 bis 1982 I1 1978 bis 1982
C2 1973 bis 1977 I2 1973 bis 1977
D1 1968 bis 1972 K1 1968 bis 1972
D2 1958 bis 1967 K2 1958 bis 1967
E1 1948 bis 1957 L1 1948 bis 1957
F1 1947 und früher M1 1947 und früher

 

Die Registrierung des Stimmabgabeverhaltens erfolgt für 6 Geburtsjahresgruppen getrennt nach Männern und Frauen:

Männer Frauen
Kennung Geburtsjahresgruppe Kennung Geburtsjahresgruppe
A 1993 bis 1999 G 1993 bis 1999
B 1983 bis 1992 H 1983 bis 1992
C 1973 bis 1982 I 1973 bis 1982
D 1958 bis 1972 K 1958 bis 1972
E 1948 bis 1957 L 1948 bis 1957
F 1947 und früher M 1947 und früher

 

Schmölln-Putzkau, den 22. August 2017

Achim Wünsche

Bürgermeister

Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau

Schulweg 1

 

Gefasste Beschlüsse

In der 35. öffentlichen Gemeinderatstagung wurden am Dienstag, dem 22.08.2017 nachfolgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. 215/35/2017

Feststellung der Jahresrechnung 2016

Beschluss Nr. 216/35/2017

Vergabe der Bauleistung Kita „Zwergenland“ – Los 5 Dachdeckerarbeiten

Beschluss Nr. 217/35/2017

Vergabe der Bauleistung Kita „Zwergenland“ – Los 6 Schlosserarbeiten

Beschluss Nr. 218/35/2017

Vergabe der Bauleistung Kita „Zwergenland“ – Los 7 Aluminiumarbeiten

Beschluss Nr. 219/35/2017

Vergabe der Bauleistung Kita „Zwergenland“ – Los 8 Tischlerarbeiten Fenster

Beschluss Nr. 220/35/2017

Vergabe der Bauleistung Kita „Zwergenland“ – Los 9 Tischlerarbeiten Türen

Beschluss Nr. 221/35/2017

Vergabe der Bauleistung Kita „Zwergenland“ – Los 10 Putzarbeiten

Beschluss Nr. 222/35/2017

Vergabe der Bauleistung Kita „Zwergenland“ – Los 11 Estricharbeiten

Beschluss Nr. 223/35/2017

„Roter Sandweg – Kasparteichweg“ – Feststellung der Öffentlichkeit und nachträgliche Eintragung in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Schmölln-Putzkau

Beschluss Nr. 224/35/2017

„Roter Sandweg – Kasparteichweg“ – Beabsichtigte Einziehung eines Teilabschnittes des öffentlichen Waldweges der Gemarkung Oberputzkau

Beschluss Nr. 225/35/2017

Instandsetzung an Brückenbauwerken im OT Putzkau – Vergabe der Bauleistung

Alle gefassten Beschlüsse liegen für jedermann zur Einsichtnahme zu den bekannten Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau aus.

 

Wünsche / Bürgermeister

 

Jahresrechnung 2016

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau stellte in seiner 35. öffentlichen Gemeinderatstagung am 22.08.2017 mit dem Beschluss Nr. 215/35/2017 gemäß § 88 SächsGemO den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 mit dem vorliegenden Ergebnis fest.

 

Wertangaben in EURO
     IST 2016
1.1 Bilanzsumme    17.632.911,03  
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen    16.182.415,22
das Umlaufvermögen      1.448.396,07
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten            2.099,74
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
die Kapitalposition    11.690.377,35
die Sonderposten      5.266.589,00
die Rückstellungen         299.076,84
die Verbindlichkeiten         625.243,48
Passive Rechnungsabgrenzungsposten            3.197,19
   
1.2. Ergebnisrechnung
Wertangaben in EURO
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge      3.457.125,80
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen      3.433.860,25
Saldo aus ordentlichen Erträgen und Aufwendungen           23.265,55
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge           87.265,07
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen           26.829,49
Saldo aus außerordentlichen Erträgen und

Aufwendungen

          60.435,58
1.2.1. Gesamtergebnis           83.701,13
1.3. Finanzrechnung
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd.

Verwaltungstätigkeit

     3.229.999,48
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd.

Verwaltungstätigkeit

     2.920.373,00
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit         309.626,48
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

        151.674,35
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

        573.663,91
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

–       421.989,56
Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungs- u.

Investitionstätigkeit

–       112.363,08
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

                     –
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

          66.909,62
Saldo aus Finanzierungstätigkeit –         66.909,62
1.3.1. Saldo Finanzmittelüberschuss zzgl. Saldo

Finanzierungstätigkeit

–       179.272,70

 

Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 28.08.2017 bis 05.09.2017 in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Haupt- und Finanzverwaltung, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau zur Einsichtnahme aus.

Wünsche / Bürgermeister

  

Projektideen zur Umsetzung im Bautzener Oberland gesucht

LEADER – Fördermittel für den ländlichen Raum                                 

Die LEADER-Region Bautzener Oberland, zu der auch u.a. die Gemeinde Schmölln-Putzkau gehört, startet Ende August 2017 ihren nächsten Projektaufruf. Mit Mitteln aus dem europäischen LEADER-Programm können Vorhaben gefördert werden, die einen positiven Effekt auf die Entwicklung unserer ländlichen Region haben.

Antragsteller kann dabei fast jeder sein. Entscheidet sich etwa eine junge Familie für den Kauf und die Sanierung eines leerstehenden Gebäudes, das vor 1960 erbaut wurde, kann sie bei diesem Vorhaben mit einer Summe von bis zu 90.000 Euro unterstützt werden.

Auch die Vereine im Bautzener Oberland können von einer Förderung aus dem LEADER-Topf profitieren. Für sie ist nicht nur die Förderung von Investitionen in Vereinsanlagen möglich, sondern auch eine finanzielle Unterstützung konkreter Veranstaltungen.

Das Förderprogramm hat auch die regionale Wirtschaft im Blick. Unternehmen aus den Mitgliedskommunen der LEADER-Region Bautzener Oberland können bei Investitionen, die der Geschäftserweiterung dienen (Anschaffung von Anlagen und Maschinen oder bauliche Maßnahmen) bis zu 50% Förderung erhalten.

Abhängig vom Antragsteller können zwischen 35% und 80% der Kosten eines Vorhabens aus LEADER-Mitteln getragen werden. Die Mindestfördersumme beträgt 5.000 Euro. Die Frist zur Einreichung von Antragsunterlagen endet dieses Mal am 25. Oktober 2017. Insgesamt steht für diesen Projektaufruf ein Gesamtbudget von 6 Millionen Euro zur Verfügung.

Haben Sie eine Projektidee oder ein konkretes Vorhaben im Blick? Dann sprechen Sie uns an. Gemeinsam prüfen wir, ob Ihr Vorhaben über das LEADER-Programm förderfähig ist.

Termine können mit den Mitarbeiterinnen des Regionalmanagements Marlen Martin und Susanne Schwarzbach telefonisch unter 03592 – 54 269 10 oder per Email unter m.martin@bautzeneroberland.de bzw. s.schwarzbach@bautzeneroberland.de vereinbart werden. Alle Informationen zum aktuellen Aufruf finden Sie ab Ende August auch unter www.bautzeneroberland.de.

 

Wünsche / Bürgermeister

 

Information zu Diensten der Feuerwehren

Putzkau

01.09.2017, 19.30 Uhr, Gerätehaus – Fahrzeugkunde/Wasserwehr

Interessierte sind herzlich willkommen.

Käppler

OWL Putzkau

 

Öffentliche Veranstaltungen im September 2017

Datum Uhrzeit Veranstaltung Wo
10.09.2017 Tag des offenen Denkmals „Gemeinsam Denkmale erhalten“ Schloss Schmölln
15.-17.09.2017 Oktoberfest Wiese am ehemaligen Erbgericht Putzkau
17.09.2017 Zeltgottesdienst Festzelt auf der Wiese am ehemaligen Erbgericht Putzkau
20.09.2017 14.00 Uhr Zaubernachmittag mit Thommy

(OG Volkssolidarität)

bei Lindners, Brauereistraße 17

Die Gemeindeverwaltung

 

  1. Putzkauer Kleintiermarkt

Der RGZV Putzkau e.V. lädt am 2.9. ab 7.30 Uhr – 13.00 Uhr, zum 5. Kleintiermarkt in den Kulturstall, Schmöllner Str., nach Putzkau ein. Es können Tiere gekauft, verkauft oder einfach nur besichtigt werden. Beginn ist 7.30 Uhr, ab 11.00 Uhr gibt es Kesselgulasch, auch zum Mitnehmen. Bitte die Impfausweise für Geflügel und Kaninchen nicht vergessen. Bereits am 1.9. wird es um 18.30 Uhr, einen Vortrag über Geflügelfütterung geben.

Rassegefügelzüchterverein Putzkau e.V.

 

AMTS- & BÜRGERBLATT

Wussten Sie?

Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?

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