Gefasste Beschlüsse
In der 37. öffentlichen Gemeinderatstagung wurden am Dienstag, dem 24.10.2017 nachfolgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 228/37/2017
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Hüttenhäuser / Putzkauer Weg
Überarbeitung des rechtskräftigen Bebauungsplanes auf Grund der Änderung der Art der baulichen Nutzung vom Mischgebiet (MI) zum urbanen Gebiet (MU) – Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss Nr. 229/17/2017
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „An der Wesenitz“ in der Ortslage Putzkau, Flurstück Nr. 34/1 der Gemarkung Niederputzkau
Die gefassten Beschlüsse liegen für jedermann zur Einsichtnahme zu den bekannten Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau (Sekretariat), Schulweg 1, in 01877 Schmölln-Putzkau aus.
Wünsche / Bürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2018
Entsprechend § 76 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2018 im Zeitraum vom 02.11.2017 bis 10.11.2017 in der Gemeindeverwaltung, Haupt- und Finanzverwaltung, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau während der Dienstzeiten, öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt.
Einwohner und Abgabepflichtige können in der Zeit vom 13.11.2017 bis 21.11.2017 Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Wünsche / Bürgermeister
Hinweise zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle
Bereits seit längerer Zeit beobachtet die Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau zusammen mit dem Umweltamt des Landratsamtes Bautzen das Ablagern von Pflanzenabfällen und Biomüll im Gewässer Schwarzwasser – OT Schmölln und in den Gewässern Mühlgraben, Wesenitz – OT Putzkau.
Eine Beseitigung durch illegales Ablagern von pflanzlichen Abfällen auf fremden Grundstücken erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 5000,- Euro geahndet werden kann.
Die Entsorgung pflanzlicher Abfälle richtet sich nach den Regelungen der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen gemäß Pflanzenabfallverordnung vom 25.09.1994 und dem gültigen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Demnach dürfen pflanzliche Abfälle durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen entsorgt werden.
Der Landkreis Bautzen bietet folgende Möglichkeiten einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Pflanzenabfällen an (siehe auch Abfallkalender):
- Entsorgung über die Bioabfalltonne
- Entsorgung als Selbstanlieferer an einem Grüngutsammelplatz z.B. in Bischofswerda, Schmöllner Weg oder in Putzkau, Schmöllner Str. 13 (Putzkauer Milch GmbH, Herr Birnstengel).
Bitte sorgen Sie als Anwohner mit dafür, dass diese Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.
Achim Wünsche / Bürgermeister
Fundsache
In der Gemeindeverwaltung wurde ein Schlüsselbund/Schlüsselring mit 3 großen Sicherheitsschlüsseln und 1 kleinem Sicherheitsschlüssel abgegeben. Gefunden wurde dieser auf dem Hofgelände des Wohnhauses in der Bischofswerdaer Str. 5. Anfragen an die Gemeindeverwaltung unter Telefon (03594) 77 11-0 oder 77 11-12
Die Gemeindeverwaltung
Information zu Diensten der Feuerwehren
Schmölln
03.11.2017, 19.00 Uhr, Gerätehaus – Sicherheit im Straßenverkehr/Atemschutzübungsstrecke
Putzkau
04.11.2017, 10.00 Uhr, Forsten
Interessierte sind herzlich willkommen.
Grosser Käppler
OWL Schmölln OWL Putzkau
Mitteilung der Gemeindebücherei
Am Montag, dem 30. Oktober 2017 und am Montag, dem 06. November 2017 ist die Bücherei geschlossen.
Ich bitte um Beachtung.
Haufe
Öffentliche Veranstaltungen im November 2017
Datum | Uhrzeit | Veranstaltung | Wo |
11.11.2017 | 17.00 | Martinsfest mit Lampionumzug und Lagerfeuer | Kirche Schmölln |
Die Gemeindeverwaltung