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Ausgabe am 28.10.2017

Gefasste Beschlüsse

 In der 37. öffentlichen Gemeinderatstagung wurden am Dienstag, dem 24.10.2017 nachfolgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. 228/37/2017

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Hüttenhäuser / Putzkauer Weg

Überarbeitung des rechtskräftigen Bebauungsplanes auf Grund der Änderung der Art der baulichen Nutzung vom Mischgebiet (MI) zum urbanen Gebiet (MU) – Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss Nr. 229/17/2017

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „An der Wesenitz“ in der Ortslage Putzkau, Flurstück Nr. 34/1 der Gemarkung Niederputzkau

Die gefassten Beschlüsse liegen für jedermann zur Einsichtnahme zu den bekannten Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau (Sekretariat), Schulweg 1, in 01877 Schmölln-Putzkau aus.

 

Wünsche / Bürgermeister

 

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2018 

 Entsprechend § 76 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2018 im Zeitraum vom 02.11.2017 bis 10.11.2017 in der Gemeindeverwaltung, Haupt- und Finanzverwaltung, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau während der Dienstzeiten, öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt.

Einwohner und Abgabepflichtige können in der Zeit vom 13.11.2017 bis 21.11.2017 Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

 

Wünsche / Bürgermeister

 

 

Hinweise zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle

Bereits seit längerer Zeit beobachtet die Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau zusammen mit dem Umweltamt des Landratsamtes Bautzen das Ablagern von Pflanzenabfällen und Biomüll im Gewässer Schwarzwasser – OT Schmölln und in den Gewässern Mühlgraben, Wesenitz – OT Putzkau.

Eine Beseitigung durch illegales Ablagern von pflanzlichen Abfällen auf fremden Grundstücken erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 5000,- Euro geahndet werden kann.

Die Entsorgung pflanzlicher Abfälle richtet sich nach den Regelungen der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen gemäß Pflanzenabfallverordnung vom 25.09.1994 und dem gültigen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Demnach dürfen pflanzliche Abfälle durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen entsorgt werden.

Der Landkreis Bautzen bietet folgende Möglichkeiten einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Pflanzenabfällen an (siehe auch Abfallkalender):

  • Entsorgung über die Bioabfalltonne
  • Entsorgung als Selbstanlieferer an einem Grüngutsammelplatz z.B. in    Bischofswerda, Schmöllner Weg oder in Putzkau, Schmöllner Str. 13 (Putzkauer Milch GmbH, Herr Birnstengel).

Bitte sorgen Sie als Anwohner mit dafür, dass diese Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

Achim Wünsche / Bürgermeister

 

 Fundsache

 In der Gemeindeverwaltung wurde ein Schlüsselbund/Schlüsselring mit 3 großen Sicherheitsschlüsseln und 1 kleinem Sicherheitsschlüssel abgegeben. Gefunden wurde dieser auf dem Hofgelände des Wohnhauses in der Bischofswerdaer Str. 5. Anfragen an die Gemeindeverwaltung unter Telefon (03594) 77 11-0 oder 77 11-12

Die Gemeindeverwaltung

 

Information zu Diensten der Feuerwehren

Schmölln

03.11.2017, 19.00 Uhr, Gerätehaus – Sicherheit im Straßenverkehr/Atemschutzübungsstrecke

Putzkau

04.11.2017, 10.00 Uhr, Forsten

Interessierte sind herzlich willkommen.

Grosser                                             Käppler

OWL Schmölln                                 OWL Putzkau

 

Mitteilung der Gemeindebücherei

Am Montag, dem 30. Oktober 2017 und am Montag, dem 06. November 2017 ist die Bücherei geschlossen.

Ich bitte um Beachtung.

Haufe

 

Öffentliche Veranstaltungen im November 2017

 

Datum Uhrzeit Veranstaltung Wo
11.11.2017 17.00 Martinsfest mit Lampionumzug und Lagerfeuer Kirche Schmölln

 

Die Gemeindeverwaltung

 

 

 

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