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Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse

Tierbestandsmeldung 2022

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)

Anstalt des öffentlichen Rechts


Sehr geehrte Tierhalter/innen,


bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter/in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen,
Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse
gesetzlich verpflichtet sind.


Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:

eine Entschädigung im Tierseuchenfall,

die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung

die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Tierseuchenkasse.


Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter/innen erhalten Ende Dezember 2021 einen
Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2022 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden
Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben.

Tierhalter, welche ihre EMailAdresse bei der Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die
Meldeaufforderung per EMail.


Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag 1. Januar 2022 vorhandenen Tiere zu
melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2022 Ihren Beitragsbescheid.


Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum
Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen
Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten
Zwecken halten.


Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt
hinweisen.


Bitte unbedingt beachten:


Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde und Beitragspflicht, zu
Beihilfen der Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als
gemeldete/r Tierhalter/in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre),
erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt
entsorgten Tiere einsehen.


Sächsische Tierseuchenkasse

Anstalt des öffentlichen Rechts

Löwenstr. 7a,

01099 Dresden

Tel: 0351 / 8060830

EMail: beitrag@tsksachsen.de
Internet: www.tsksachsen.de

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