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Wichtige Information – Grundsteuerzahlung 2025
Grundsteuer für 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid – Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid 2025
Bisheriges SEPA-Lastschriftmandat erlischt – Bitte beiliegendes Formular SEPA-Lastschriftmandat neu erteilen
Vor dem 1. Januar 2025 erlassene Bescheide nach altem Recht werden gemäß § 266 Abs. 4 BewG zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben. Die bisherigen Bescheide verlieren mit Ablauf des Jahres 2024 ihre Gültigkeit. Eine Aufhebung durch Bescheid ist daher nicht erforderlich.
Für 2025 erhalten Sie neue Grundsteuerbescheide. Für die Zahlung warten Sie bitte auf den neuen Bescheid. Die bisherigen SEPA-Lastschriftmandate verlieren Ihre Gültigkeit. Entscheiden Sie sich für ein Lastschrifteinzug, senden Sie bitte das beiliegende Formular SEPA-Lastschriftmandant ausgefüllt an die Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau zurück.
Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut ein Dauerauftrag erteilt haben, dann vergessen Sie bitte nicht, den neuen Grundsteuerbetrag und das Kassenzeichen mitzuteilen oder den Dauerauftrag zu stornieren, bis der neue Betrag Ihnen bekannt ist.
Anfang bis Mitte Januar werden alle Grundsteuerbescheide für 2025 erteilt, (aktuell rechnen wir damit, dann für rund zwei Drittel aller Grundsteuerfälle Bescheide erteilen zu können). Alle weiteren Grundsteuerfälle erhalten dann nach und nach ihre Bescheide, je nachdem, wie lange die Klärung der einzelnen Fälle auf Grund von Rückfragen – beim Finanzamt dauert.
Wir bitten um Berücksichtigung. Vielen Dank!
Finanzverwaltung
Öffentliche Stellenausschreibung Leiter Bauamt (m/w/d) unbefristet
Öffentliche Stellenausschreibung
Die Gemeinde Schmölln-Putzkau (ca. 3.000 Einwohner) schreibt die unbefristete Stelle Leiter des Bauamtes (m/w/d) in Vollzeitbeschäftigung (39 Stunden) zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus.
Gesucht wird eine fachlich kompetente und engagierte, durchsetzungsstarke Führungspersönlichkeit, welche mit innovativen Ideen die Zukunft der Gemeinde Schmölln-Putzkau mitgestaltet.
Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten zählen:
- verantwortungsvolle, fachliche und organisatorische Leitung und Weiterentwicklung des Bauamtes mit dazugehörigem Gebäudemanagement, Liegenschaftsverwaltung, Bauhof und Freibad
- Zusammenarbeit mit beauftragten Planungsbüros sowie Überwachung der Leistungserbringung, einschließlich der Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben
- Planung / Koordination / Überwachung von Hochbau-, Tiefbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Straßen- und Gewässerunterhaltung (inkl. Ausschreibungs- und Vergabeverfahren)
- Mitwirkung bei der Bauleitplanung und Ortsplanung
- Erarbeitung von bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen
- Koordination/Überwachung des Umwelt-, Natur- und Baumschutzes sowie der Natur- und Landschaftspflege
- Gebäude- und Liegenschaftsmanagement sowie Unterstützung des Energiemanagements
- Beratung der Bürger in Bezug auf das Baurecht
- Vorbereitung bzw. Durchführung von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
- Fördermittelbeantragung und – abrechnung für Baumaßnahmen
- Vertragsabschlüsse (Ingenieur-, Architekten-, Bau- und Erschließungsverträgen)
- Mitwirkung bei der Aufstellung und Durchführung des Haushalts- und Investitionsplanes, Budgetverantwortung
- Teilnahme an Sitzungen, Versammlungen, Erstellen und Vortragen der Sitzungsvorlagen im Gemeinderat
Eine Erweiterung bzw. Änderung des Aufgabenbereiches bleibt jederzeit vorbehalten. Es wird daher auch die Bereitschaft zur Übernahme anderer Aufgabengebiete erwartet.
Anforderungsprofil:
- einen Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor oder Master) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Stadt- und Regionalplanung oder vergleichbare
- zusätzlich sind Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht mindestens auf dem Niveau des Angestelltenlehrgangs I bzw. die Bereitschaft zur Erlangung des Angestelltenlehrgangs I wünschenswert
- Kenntnisse im Bau- und Bauordnungsrecht sowie Vergaberecht (HOAI, VOL, VOB)
- Erfahrung in der Mitarbeiterführung
- Organisations-, Gestaltungs- und Planungskompetenz
- Konflikt- und Kritikfähigkeit, sicheres und souveränes Auftreten
- ein hohes Maß an Belastbarkeit, Motivationsfähigkeit, Selbstständigkeit und Teamfähigkeit
- Kosten- und Verantwortungsbewusstsein
- sicherer Umgang mit modernen Kommunikations- und Umgangsformen, EDV-Technik des Büroalltags
- wünschenswert ist eine aktive Mitgliedschaft oder Bereitschaft zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schmölln-Putzkau, aber nicht Voraussetzung für die Einstellung
Alle Regelungen für Beschäftigte fallen unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die ersten 6 Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit.
Wir bieten Ihnen:
- eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Stunden/Woche) mit jährlich 30 Tagen Urlaub
- flexible Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
- Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) EG 10
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten
- übliche Sozialleistungen im öffentlichen Dienst (Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, betriebliche Altersvorsorge)
- eine abwechslungsreiche, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Arbeitszeugnisse, sonstige Referenzen) die Sie bitte bis zum 23.08.2024 schriftlich bzw. an die
Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau
z. Hd. Bürgermeister Herr Wünsche
Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau
oder per E-Mail an: info@schmoelln-putzkau.de (PDF-Datei) richten.
Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an Frau Brechtel unter Tel.: 03594/7711-18.
Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge wird vorausgesetzt. Im Bewerbungsverfahren erhebt und verarbeitet die Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Schließen wir mit Bewerbern keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie unter www.schmoelln-putzkau.de
Wünsche
Bürgermeister
- Stellenangebote der Landlords HFT GmbH
- Stellenangebote der Firma FIEDLER Maschinenbau und Technikvertrieb GmbH findet man unter https://fiedler.recruitee.com/
AMTS- & BÜRGERBLATT
Amtsblatt 51. KW
Bürgerblatt Nr. 3/2024
Wussten Sie?
Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?
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