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Frühjahrsreinigung in der Gemeinde

Hinweis zur Frühjahrsreinigung

Einige Grundstückseigentümer sind bereits ihrer Reinigungspflicht von Gehwegen, Straßenrändern und Schnittgerinnen entsprechend § 5 der Satzung der Straßenreinigung und zum Winterdienst in der Gemeinde Schmölln-Putzkau nachgekommen.

Der Straßenkehricht wird nur an diesen zwei Tagen, Montag, den 09.04.2018 und Dienstag, den 10.04.2018 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr durch den Bauhof vor den Grundstücken abgeholt.

Durch die Mitarbeiter des Bauhofes wird nur Kehrsand, welcher in Eimern oder ähnlichen Gefäßen abgefüllt ist, am Grundstück abgeholt.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass diese Unterstützung durch die Gemeinde nur einmal im Jahr erfolgt. Die 14-tägige Reinigungspflicht bleibt davon unberührt.

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