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Hinweise für Waldbesitzer wegen Sturmschäden

Sturmschäden vom 22.06.2017

Hinweise für betroffene Waldbesitzer

  • Ansprechpartner in den Forstbehörden:

  Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS)

               Forstbezirk Dresden (Revier Röhrsdorf) –  Herr Rügner                035795 / 369774 oder 0160/8849872

(Privat- und Körperschaftswald der Gemarkungen Königsbrück, Königsbrück Land, Stenz, Röhrsdorf,

Laußnitz, Glauschnitz, Schmorkau, Gottschdorf)

                    Forstbezirk Oberlausitz (Revier Kamenz) – Herr Schöne              03578 / 337414 oder 0174/3056929

(Privat- und Körperschaftswald der Gemarkungen Gräfenhain, Neukirch, Weißbach, Koitzsch, Reichenau, Reichenbach)

                    Forstbezirk Oberlausitz (Revier Pulsnitz) – Frau Burk                   03578 / 374088 oder 0173/3716187

(Privat- und Körperschaftswald der Gemarkungen Höckendorf, Großnaundorf, Pulsnitz, Steina, Ohorn)

                    Forstbezirk Oberlausitz (Revier Burkau) – Herr Bayer                   035953 / 29740 oder 0173/5752297

(Privat- und Körperschaftswald der Gemarkungen Doberschau-Gaußig, Schmölln-Putzkau, Bischofswerda, Rammenau, Demitz- Thumitz, Obergurig, Göda, Burkau)

          Landratsamt Bautzen – Wald, Natur,           Abfallwirtschaft (WNA)

                 Revier Königsbrück – Frau Glock                                         03591 5251 68305 oder 0171/3036268

(alle Gemarkungen der Gemeinden Königsbrück, Laußnitz, Schwepnitz, Ottendorf-Okrilla und Neukirch)

Revier Ohorn – Herr Leonhardt                                            03591 5251 68308 oder 0175/9329110

(alle Gemarkungen der Gemeinden Arnsdorf, Frankenthal, Großhartau, Großnaundorf, Großröhrsdorf, Ohorn, Pulsnitz, Radeberg, Steina und Wachau)

Revier Kamenz – Herr Böhme                                              03591 5251 68307 oder 0174/3221616

(alle Gemarkungen der Gemeinden Elstra, Haselbachtal, Kamenz und Schönteichen)

Revier Bischofswerda – Herr Kother                                  03591 5251 68309 oder 0173/9246158

(alle Gemarkungen der Gemeinden Bischofswerda, Burkau, Demitz-Thumitz, Doberschau-Gaußig, Göda, Neukirch/Lausitz, Rammenau, Schmölln-Putzkau und Steinigtwolmsdorf)

Revier Cunewalde – Herr Riedel                                          03591 5251 68310 oder 0172/5928884

(alle Gemarkungen der Gemeinden Cunewalde, Großpostwitz, Hochkirch, Kubschütz, Obergurig, SchirgiswaldeKirschau, Sohland an der Spree und Wilthen)

•        Aufbereitung des Schadholzes

  • durch direkte Beauftragung von Forstunternehmen (Kontaktdaten über SBS, WNA)
  • im Zuge von Betreuungsleistungen über den Staatsbetrieb Sachsenforst in Kombination mit Forstunternehmen
  • durch Eigenleistung (diese sollte nur bei geringen Schäden ohne größere Gefahr erfolgen) –                           besonders ist auf die Grundsätze des Arbeitsschutzes zu achten, Schutzausrüstung, geeignete                         Technik und möglichst nicht als Einzelperson

➩ lassen Sie sich durch den örtlich zuständigen Revierförster beraten!!

•        Holzvermarktung

  • durch Unternehmer
  • durch den Staatsbetrieb Sachsenforst
  • Selbstständig oder als Eigenverbrauch

•        Waldschutz

Die durch den Sturm geschädigten Waldflächen und Einzelbäume – insbesondere Nadelholz – bieten für Forstschadinsekten eine gute Entwicklungsmöglichkeit. Es muss ca. 6 Wochen nach dem Schadereignis mit Stehendbefall in den Nachbarbeständen gerechnet werden. Folgende Grundsätze sollten beachtet werden:

  • Aufbereitung von Nadelholz vor Laubholz
  • Bruchholz vor Wurfholz
  • Einzelschäden vor Flächenschäden
  • Verkehrssicherung

–    schnelle Gefahrenbeseitigung an öffentlichen Straßen, Wegen und Wanderwegen

 

•        Allgemeine Informationen

  • Derzeit erfolgt durch die Revierleiter des Staatsbetriebes Sachsenforst und des Amtes Wald, Natur, Abfallwirtschaft eine Schadaufnahme
  • Waldbesitzer von Förderflächen haben Schäden an diesen Flächen umgehend dem Staatsbetrieb                          Sachsenforst zu melden
  • Auskunft über Fördermöglichkeiten erteilen Ihnen die Mitarbeiter des Staatsbetriebes Sachsenforst.
  • Das Betretungsverbot der gesperrten Waldflächen gilt bis auf Widerruf für alle Waldbesucher ohne                        Die Aufhebung erfolgt entsprechend der Aufarbeitung des Schadholzes zum gegebenen Zeitpunkt.

LRA Bautzen                                                                                                         Staatsbetrieb Sachsenforst

Wald, Natur, Abfallwirtschaft

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