Die Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau (ca.3.000 Einwohner) sucht zum 01.03.2024 einen
Bauhofmitarbeiter (m/w/d).
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 36 Stunden. Die Tätigkeit wird leistungsgerecht nach TVöD (Tarifgebiet Ost) vergütet. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
•Unterhaltung und Instandsetzung der gemeindeeigenen Gebäude und Wohnungen
•Pflege und Reparaturen kommunaler Einrichtungen, inkl. Spiel- und Sportplätzen
•Durchführung, Unterhaltung und Instandsetzung von Tief- und Straßenbaumaßnahmen an kommunalen Verkehrsflächen wie Straßen, Wegen und Plätzen
•Pflege der öffentlichen Grünflächen, Anlagen und Fahrzeugen
•Durchführung Räum- und Streudienst sowie anfallende Arbeiten im Winterdienst (inkl. Rufbereitschaft), auch außerhalb der regulären Arbeitszeit
•Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen und sämtlichen im Bauhof anfallenden Arbeiten, wie z.B. Abfallentsorgung, Beseitigung wilder Müllablagerungen etc.
Eine Erweiterung bzw. Änderung des Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten. Anforderungsprofil:
•mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Bau mit einschlägiger Berufserfahrung in diesem Aufgabengebiet
•vielseitiges technisches und handwerkliches Geschick
•Erfahrung beim Führen von Baumaschinen, Baugeräten, Fahrzeugen (Bagger, Radlader, Traktor etc.) und sonstigen technischen Geräten (Motorsägen, Freischneider etc.)
•Baumaschinenführer und Baggerschein sind wünschenswert
•praktische Erfahrung im Führen von Winterdienstfahrzeugen (Multicar/Traktor mit Streuer und Schneepflug)
•sicherer Umgang mit den einschlägigen Softwareprogrammen des MS-Office-Paketes
•Teamfähigkeit, bürgerorientiertes Verhalten und körperliche Belastbarkeit
•Leistungsbereitschaft, Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Zuverlässigkeit
•Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B, C1, C1E, T
•Einsatzbereitschaft auch außerhalb der Regelarbeitszeit, an den Wochenenden, Feiertagen und während der Nachtzeiten (insbesondere Winterdienst)
•eine aktive Mitgliedschaft oder Bereitschaft zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schmölln-Putzkau ist wünschenswert, aber nicht Voraussetzung für die Einstellung
•Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke
Wir bieten Ihnen:
•ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit mit 36h/Woche
•leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Tarifgebiet Ost)
•Altersvorsorge im öffentlichen Dienst (ZVK)
•ein vielseitiges und verantwortungsvolle Aufgabengebiet in einem motivierten Team
•Einarbeitung durch Mitarbeiter/innen
Alle Regelungen für Beschäftigte fallen unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die ersten 6 Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit.
Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an Frau Brechtel unter Tel.: 03594/7711-18 oder an Frau Gano, Tel: 03594/7711-22. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Zeugnissen der Berufsabschlüsse, Dienst- und Arbeitszeugnissen senden Sie bitte bis zum 01.12.2023 an die Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau z. Hd. des Bürgermeisters Herrn Wünsche, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau oder per E-Mail an: info@schmoelln-putzkau.de Per E-Mail übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen bitte als pdf-Datei.
Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge wird vorausgesetzt. Im Bewerbungsverfahren erhebt und verarbeitet die Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Schließen wir mit Bewerbern keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine
Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz in der Gemeinde Schmölln-Putzkau entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www.schmoelln-putzkau.de
Wünsche / Bürgermeister