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Stellenausschreibung

Öffentliche Stellenausschreibung

Die Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau (ca.3.000 Einwohner) sucht zum 01.05.2024 einen

Mitarbeiter Bauverwaltung (m/w/d).

Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden. Die Tätigkeit wird leistungsgerecht nach TVöD (Tarifgebiet Ost) vergütet.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

–  Gebäude- und Liegenschaftsmanagement der Gemeinde Schmölln-Putzkau

  • Bewirtschaftung der Betriebskosten kommunaler Liegenschaften
  • Veranlassung notwendiger Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen,

Wartungen und Prüffristen

  • Verwaltung und Organisation kommunaler Flächen (Winterdienst/Grasmahd)
  • sachliche und rechnerische Prüfung von Rechnungen

–  Bearbeitung von Versicherungsangelegenheiten

–  Mitwirkung bei der Haushaltsplanung

–  Bearbeitung des allgemeinen Schriftverkehrs

–  Übernahme zugewiesener Aufgaben aus dem Bereich des Bauamtes

Eine Erweiterung bzw. Änderung des Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten.

Wir bieten Ihnen:

  • unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit (32h/Woche)
  • Leistungsgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD Tarifgebiet Ost)
  • Altersvorsorge im öffentlichen Dienst (ZVK)
  • eine abwechslungsreiche, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • flexible Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
  • Einarbeitung durch Mitarbeiter/innen

 

Anforderungsprofil:

  • eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten, alternativ eine vergleichbare Ausbildung mit anwendungsbereiter Berufserfahrung
  • mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung ist wünschenswert, vorzugsweise im Bereich Bauverwaltung oder Liegenschaften
  • gute Kenntnisse der Verwaltungsverfahren
  • sicherer Umgang mit modernen Kommunikations- und Umgangsformen, EDV-Technik des Büroalltags und Fachverfahren
  • ausgeprägte soziale und persönliche Kompetenzen wie Kommunikationsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
  • selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben
  • Belastbarkeit, Organisationsvermögen, Teamfähigkeit, Flexibilität
  • Pkw-Führerschein Klasse B ist erforderlich
  • Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke
  • eine aktive Mitgliedschaft oder Bereitschaft zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schmölln-Putzkau ist wünschenswert, aber nicht Voraussetzung für die Einstellung

 

Alle Regelungen für Beschäftigte fallen unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die ersten 6 Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit.

Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an Frau Brechtel unter Tel.: 03594/7711-18 oder an Frau Gano, Tel: 03594/7711-22.

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Zeugnissen der Berufsabschlüsse, Dienst- und Arbeitszeugnissen senden Sie bitte bis zum 24.11.2023 an die

Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau

zu Hd. des Bürgermeisters Herrn Wünsche,

Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau

oder per E-Mail an: info@schmoelln-putzkau.de

 

Per E-Mail übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen bitte als pdf-Datei.

Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge wird vorausgesetzt. Im Bewerbungsverfahren erhebt und verarbeitet die Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Schließen wir mit Bewerbern keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz in der Gemeinde Schmölln-Putzkau entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www.schmoelln-putzkau.de

Wünsche / Bürgermeister

 

 

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