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Projektaufruf zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Bautzener Oberland

PROJEKTAUFRUF zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Bautzener Oberland

 

Der Verein zur Entwicklung der Region Bautzener Oberland e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie zur Einreichung von Vorhaben auf, die über die

Maßnahme I: Projektentwicklung und Umsetzungsbegleitung, Vernetzung, Marketing, Sensibilisierung

der LEADER-Entwicklungsstrategie gefördert werden können.

Aufruf Nr.:                         2016-3-I

Start:                                    30.06.2016

Antragsfrist:                      26.10.2016 (Posteingang)

Postanschrift/                  Regionalmanagement der Region Bautzener Oberland

Beratungsstelle:             Zittauer Straße 5

02681 Schirgiswalde-Kirschau

Tel.: 03592 54 269 10

Marlen Martin: m.martin@bautzeneroberland.de

Susanne Schwarzbach: s.schwarzbach@bautzeneroberland.de

Rechtsgrundlagen:         Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR)

                                               http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3068.htm

Richtlinie LEADER/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm

LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Bautzener Oberland

http://www.bautzeneroberland.de

Budget:                               Für die Maßnahme I wird im Rahmen des Aufrufes 2016-3 ein Budget in Höhe von 60.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Ziele:                                    Mit der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie verfolgt die Region Bautzener Oberland verschiedene Ziele. Die Vorhaben, die im Zusammenhang mit diesem Aufruf gefördert werden sollen, müssen zur Erfüllung mindestens einer der folgenden regionalen Zielstellungen beitragen:

  • Wir unterstützen die Gründung und Entwicklung regionaler Unternehmen.
  • Unsere Region bietet vielfältige berufliche Perspektiven.
  • Regionale Produkte werden zum Aushängeschild unserer Heimat.
  • Wir entwickeln unsere traditionelle Tourismusregion durch moderne Qualitätsangebote.
  • Wir entwickeln unsere Siedlungen bedarfsgerecht und lebenswert.
  • Schutz und Pflege des Oberlausitzer Berglandes tragen zur biologischen Vielfalt und zum Hochwasserschutz bei.
  • Wir leisten einen regionalen Beitrag zur Energiewende.
  • Unsere öffentliche Infrastruktur wird bedarfsgerecht ausgebaut.
  • Unsere Städte und Gemeinden arbeiten bürgernah und transparent zusammen.
  • Wir stärken unsere Gemeinschaft und das Zusammenleben der Generationen.
  • Lebendige Kultur stärkt unser regionales Image.
  • Wir unterstützen die wohnortnahe Grundversorgung.

 

Zielgruppe:                        Antragsteller können natürliche Personen, Unternehmen, Vereine, Kirchen und andere Institutionen sein.

 

Inhalt des Aufrufes:       Gefördert werden können nichtinvestive Vorhaben wie z.B. Konzepte, Studien, Projektmanagements, Öffentlichkeitsarbeit oder Vernetzungs- und Marketingkampagnen. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Die Fördersätze liegen abhängig vom Antragsteller zwischen 35% und 80%. Das Merkblatt zur Maßnahme I enthält weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen

Vorhabensauswahl:       Die Auswahl der Vorhaben erfolgt gemäß den in der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Bautzener Oberland festgelegten Projektauswahlkriterien im Rahmen des für den Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets.

                                               Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden hinsichtlich der Kohärenzkriterien und Rankingkriterien geprüft.

Der Termin der Entscheidungssitzung des Koordinierungskreises der Region Bautzener Oberland ist der 30. November 2016.

Bei positivem Votum des Entscheidungsgremiums muss innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Entscheidungssitzung des Koordinierungskreises ein Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden.

 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

 

PROJEKTAUFRUF zur Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Bautzener Oberland

 

Der Verein zur Entwicklung der Region Bautzener Oberland e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie zur Einreichung von Vorhaben auf, die über die

Maßnahmen A.1 + B.1: Umnutzung für gewerbliche Zwecke bzw. Diversifizierung bestehender Unternehmen

der LEADER-Entwicklungsstrategie gefördert werden können.

Aufruf Nr.:                         2016-3-A.1+B.1

Start:                                    30.06.2016

Antragsfrist:                      26.10.2016 (Posteingang)

Postanschrift/                  Regionalmanagement der Region Bautzener Oberland

Beratungsstelle:             Zittauer Straße 5

02681 Schirgiswalde-Kirschau

Tel.: 03592 54 269 10

Marlen Martin: m.martin@bautzeneroberland.de

Susanne Schwarzbach: s.schwarzbach@bautzeneroberland.de

Rechtsgrundlagen:         Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR)

                                               http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3068.htm

Richtlinie LEADER/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft

https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm

LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Bautzener Oberland

http://www.bautzeneroberland.de

Budget:                               Für die Maßnahmen A.1 und B.1 wird im Rahmen des Aufrufes 2016-3 ein Budget in                   Höhe von  500.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Ziele:   Mit der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie verfolgt die Region Bautzener Oberland verschiedene Ziele. Die Vorhaben, die im Zusammenhang mit diesem Aufruf gefördert werden sollen, müssen zur Erfüllung mindestens einer der folgenden regionalen Zielstellungen beitragen:

  • Wir unterstützen die Gründung und Entwicklung regionaler Unternehmen.
  • Unsere Region bietet vielfältige berufliche Perspektiven.
  • Regionale Produkte werden zum Aushängeschild unserer Heimat.
  • Wir entwickeln unsere traditionelle Tourismusregion durch moderne Qualitätsangebote
  • Wir entwickeln unsere Siedlungen bedarfsgerecht und lebenswert.
  • Schutz und Pflege des Oberlausitzer Berglandes tragen zur biologischen Vielfalt und zum Hochwasserschutz bei.
  • Wir leisten einen regionalen Beitrag zur Energiewende.
  • Wir stärken unsere Gemeinschaften und das Zusammenleben der Generationen.
  • Lebendige Kultur stärkt unser regionales Image.
  • Wir unterstützen die wohnortnahe Grundversorgung.

Zielgruppe:                        Antragsteller können Unternehmen/Unternehmer sein, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind.

Inhalt des Aufrufes:       Gefördert werden können Baumaßnahmen im Rahmen einer Umnutzung ländlicher Bausubstanz mit dem Ziel einer anschließenden eigenen wirtschaftlichen Nutzung oder der Vermietung der Räume für eine wirtschaftliche Nutzung sowie bauliche Maßnahmen zur Erweiterung von Betriebsgebäuden oder Betriebsausstattung, wenn dies zu einer Ausweitung des Betätigungsfeldes bzw. der Angebotspalette des Unternehmens führt. Bei Vorhaben zur Modernisierung bereits bestehender Angebote muss nachvollziehbar dargestellt werden, dass das Vorhaben zu einer Qualitätsverbesserung des Angebotes beiträgt. Die Förderung kann als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Der Fördersatz liegt bei 35%, die Höchstfördersumme pro Vorhaben liegt bei 150.000 Euro. Die Merkblätter zu den Maßnahmen A.1 und B.1 enthalten weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen der LEADER-Förderung.

Vorhabensauswahl:       Die Auswahl der Vorhaben erfolgt gemäß den in der LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Bautzener Oberland festgelegten Projektauswahlkriterien im Rahmen des für den Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets.

Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden hinsichtlich der Kohärenzkriterien und Rankingkriterien geprüft.

Der Termin der Entscheidungssitzung des Koordinierungskreises der Region Bautzener Oberland ist der 30. November 2016.

Bei positivem Votum des Entscheidungsgremiums muss innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Entscheidungssitzung des Koordinierungskreises ein Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden.

 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

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