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Ausgabe am 11.11.2017

Öffentliche Bekanntmachung – Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Hüttenhäuser / Putzkauer

Weg“

 Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2017 mit Beschluss Nr. 228/37/2017 den Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Hüttenhäuser/Putzkauer Weg“, Flurstücke Nr.1123/1,1123/4,1123/5,1123/7,1123/8,1123/9, 1124/1, 1207/1, 1207/3, 1207/9,1207/11,1207/13,1207/15,1207/17,1207/18,1207/19 und 1207/23 der Gemarkung Schmölln, Stand 26.09.2017, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 – Teil A, den textlichen Festsetzungen – Teil B und der Begründung – Teil C gebilligt und die öffentliche Auslegung und die Beteiligung nach den Bestimmungen von §§ 3 und 4 BauGB bestimmt.

Durch die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, daher wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs.5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung:

Die Änderung der Art der baulichen Nutzung von MI in MU begründet sich in der Nachfrage

nach Wohnbauflächen sowie Erweiterungsflächen für Gewerbe in der Gemeinde.

Um keine weiteren Flächen im Außenbereich als potentielle Bauflächen ausweisen zu müssen, soll der Innenbereich stärker nachverdichtet werden.

Das Nebeneinander von Gewerbe, Freizeit und Wohnen soll auf der Fläche erleichtert werden und Konflikte, welche durch unterschiedliche Arten der baulichen Nutzung hervorgerufen werden, sollen vermieden werden.

Folgende Planungsziele werden angestrebt:

  • Änderung der Art der baulichen Nutzung von „Mischgebiet“ (MI) in „urbanes Gebiet“ (MU)
  • weitere textliche Festsetzungen sollen an heutige Bedingungen angepasst werden.

Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 20.11.2017 bis einschließlich 22.12.2017 in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Bauverwaltung, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau, zu jedermanns Einsicht öffentlich, während der Dienstzeiten ausgelegt.

Die Unterlagen des Bebauungsplanes können außerdem im Internetportal der Gemeinde Schmölln-Putzkau und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Verfassers vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Abwägung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wünsche

Bürgermeister

 

Herzliche Einladung zur Einwohnerversammlung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 17.11.2017 findet um 19 Uhr in der Turnhalle des Freizeitcenters im Ortsteil Putzkau nun die erste Einwohnerversammlung innerhalb meiner ersten Amtszeit in der Gemeinde Schmölln-Putzkau statt. Themen gebe es sicherlich zur Genüge, aber an diesem Abend können wir uns lediglich auf einige beschränken.

Besonders möchte ich mit Ihnen ins Gespräch kommen, was Sie zum einen in der Gemeinde kritisch sehen, aber auch, welche Bereiche Sie sehen, in denen sich etwas entwickelt hat. Ganz besonders möchte ich hierbei Ihre Gründe erfahren, warum Schmölln-Putzkau für Sie wohnens- und lebenswert ist und was Sie mit unserer Gemeinde verbinden. Sei es ein besonderes Bauwerk, ein Dorffest oder die Ruhe und die Schönheit der Landschaft. Die Globalisierung und die große Politik verleiten uns dazu, immer größer und weiter zu denken, dabei aber die Identität und Identifikation der eigenen Gemeinde aus den Augen zu verlieren.

Ein weiteres wichtiges Thema wird die Freiwillige Feuerwehr Schmölln-Putzkau sein. Diese Menschen, welche Tag und Nacht 24h und 365 Tage im Jahr ihr Leben für unser aller Sicherheit aufs Spiel setzen, können nicht genug gewürdigt und anerkannt werden. Allerdings benötigen auch diese starken Frauen und Männer unsere Unterstützung. Und dies soll ebenfalls vorgestellt werden.

Einwohner ist jedermann, der seinen ersten Wohnsitz als Meldeadresse in Schmölln-Putzkau hat. Somit finden bei dieser Veranstaltung alle Einwohner Gehör, auch wenn Sie kein Wahlrecht haben. Ausdrücklich sind alle Einwohner aller Ortsteile der Gemeinde Schmölln-Putzkau eingeladen.

Nutzen Sie die Gelegenheit zur Äußerung zu den vorgestellten Themen.

Ich wünsche mir, dass Sie zahlreich erscheinen und sich lebhaft und angeregt einbringen.

Ich freue mich auf Ihr Kommen!

 

Achim Wünsche

Bürgermeister

 

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung des Gemeinnützigen Fördervereins „Freibad Schmölln-Putzkau e.V.“ findet am Donnerstag, den 14.12.2017, 19.00 Uhr in der Badgaststätte in Schmölln statt.

Mitglieder des Vereins und Interessenten sind herzlich willkommen.

Gemeinnütziger Förderverein „Freibad Schmölln-Putzkau e.V.“

Karsten Müller

Vorsitzender

 

 

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