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Ausgabe 20.11.2017

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Hüttenhäuser / Putzkauer Weg“

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2017 mit Beschluss Nr. 228/37/2017 den Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Hüttenhäuser/Putzkauer Weg, Flurstücke Nr.1123/1,1123/4,1123/5,1123/7,1123/8,1123/9, 1124/1, 1207/1, 1207/3, 1207/9,1207/11,1207/13,1207/15,1207/17,1207/18,1207/19 und 1207/23 der Gemarkung Schmölln, Stand 26.09.2017, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 – Teil A, den textlichen Festsetzungen – Teil B und der Begründung – Teil C gebilligt und die öffentliche Auslegung und die Beteiligung nach den Bestimmungen von §§ 3 und 4 BauGB bestimmt.

Durch die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, daher wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs.5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Ziel und Zweck der Planung: Die Änderung der Art der baulichen Nutzung von MI in MU begründet sich in der Nachfrage nach Wohnbauflächen sowie Erweiterungsflächen für Gewerbe in der Gemeinde. Um keine weiteren Flächen im Außenbereich als potentielle Bauflächen ausweisen zu müssen, soll der Innenbereich stärker nachverdichtet werden. Das Nebeneinander von Gewerbe, Freizeit und Wohnen soll auf der Fläche erleichtert werden und Konflikte, welche durch unterschiedliche Arten der baulichen Nutzung hervorgerufen werden, sollen vermieden werden. Folgende Planungsziele werden angestrebt:  Änderung der Art der baulichen Nutzung von „Mischgebiet“ (MI) in „urbanes Gebiet“ (MU)  weitere textliche Festsetzungen sollen an heutige Bedingungen angepasst werden.

Der Planentwurf mit Begründung wird, in der Zeit vom 20.11.2017 bis einschließlich 22.12.2017 in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Bauverwaltung, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau, zu jedermanns Einsicht öffentlich, während der Dienstzeiten ausgelegt. Die Unterlagen des Bebauungsplanes können außerdem im Internetportal der Gemeinde Schmölln-Putzkau und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Verfassers vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Abwägung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wünsche Bürgermeister

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