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Ausgabe am 10.09.2016

Gefährdung durch Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum

 Die Gemeindeverwaltung fordert alle Grundstückseigentümer auf der Grundlage des § 27 Abs. 2 des Sächsischen Straßengesetzes auf den Bewuchs von Sträuchern und Bäumen, welche in den öffentlichen Verkehrsraum hinein ragen so zurückzuschneiden, dass der Zustand zu keiner Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs führen kann.

Sächsisches Straßengesetz § 27, Abs. 2

(2) Anpflanzungen und Zäune sowie Stapel, Haufen oder andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen dürfen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Werden sie entgegen Satz 1 angelegt oder unterhalten, so sind sie auf schriftliches Verlangen des Straßenbaubehörde von dem nach Absatz 1 Verpflichteten binnen angemessener Frist zu beseitigen. Nach Ablauf der Frist kann die Straßenbaubehörde die Anpflanzung oder Einrichtung auf Kosten des Betroffenen beseitigen oder beseitigen lassen.

 Wünsche

Bürgermeister

 

Wichtiger Hinweis über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle

Pflanzliche Abfälle gehören auf den Kompost, in die Biotonne, in den Häcksler, unter die Erde im Garten oder zur Grüngutsammelstelle!

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Entsorgungsmöglichkeiten ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle entsprechend Kreislaufwirtschafts – und Abfallgesetz vom 1. Juni 2012 grundsätzlich nicht gestattet.

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet werden.

Wünsche

Bürgermeister

 

Private Feuerwerke sind genehmigungspflichtig!

Für das Abbrennen eines privaten Feuerwerkes (Klasse II – typische Silvesterfeuerwerkskörper) unter dem Jahr, ist grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Abs.1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, zu beantragen.

Den Antrag auf Ausnahmegenehmigung erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau und ist spätestens 14 Tage vor dem Ereignis einzureichen.

 Das Abbrennen eines Feuerwerkes ohne Ausnahmegenehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Wünsche

Bürgermeister

 

Information der FFW Putzkau

 Der nächste Dienst findet am Samstag, dem 17.09.2016, 8.30 Uhr im Gerätehaus der FFW statt.

Thema:            Hydranten

Käppler

Ortswehrleiter

 

Heimatmuseum Schmölln 1956 -2016 

Anlässlich des 60jährigen Bestehens des Heimatmuseums Schmölln/OL öffnen wir am  morgigen Sonntag dem 11.09.2016 von 13 -18 Uhr unsere Türen.

Besuchen Sie unsere Sonderschau mit vielen Foto´s aus der Museumsgeschichte und genießen Sie dabei Kaffee und Kuchen oder Bratwurst und Fettbemmen in unserer Museumsanlage.

Es lädt recht herzlich ein

der Verein der Natur und Heimatfreunde Schmölln.e.V

 

Die Ortsgruppe Putzkau der Volkssolidarität informiert

 Am Mittwoch, dem 14.09.2016, 14.30 Uhr findet das Herbstfest in der Begegnungsstätte der Volkssolidarität Bischofswerda statt.

Hierzu sind alle recht herzlich eingeladen.

Scholz

Vorsitzende der OG

AMTS- & BÜRGERBLATT

Wussten Sie?

Das Tröbigau 1752 in den Besitz des Grafen von Schall-Riaucour zu Gaußig überging?

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