Bekanntmachung der Gemeinde Schmölln-Putzkau
Bebauungsplan „Hüttenhäuser/Putzkauer Weg“ im Ortsteil Schmölln – Inkrafttreten
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2018 mit Beschluss Nr. 245/42/2018 den Bebauungsplan „Hüttenhäuser/Putzkauer Weg“ im Ortsteil Schmölln als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Hüttenhäuser/Putzkauer Weg“ im Ortsteil Schmölln einschließlich Begründung in der Fassung vom Februar 2018 tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau, im Zimmer der Bauverwaltung während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.
Zusätzlich kann der Bebauungsplan mit den Unterlagen im Internetportal der Gemeinde Schmölln Putzkau und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden.
Hinweise:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB (Baugesetzbuch) bezeichneten beachtlichen Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung von § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges sowie beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB, sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Wünsche
Bürgermeister
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