Stellenausschreibung
Die Gemeinde Schmölln-Putzkau schreibt eine Stelle für einen Fachangestellten für Bäderbetriebe (m/w/d) zum 01.05.2019 zur Besetzung aus. Die Gemeinde Schmölln-Putzkau ist Träger des Freibades.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
– Überwachung des Badebetriebes
– Badegastbetreuung
– Betreuung und Wartung der vorhandenen baulichen und technischen Anlagen
– Pflege des Freigeländes
– Einsatz im Bereich technische Dienste im Winter
– Arbeiten im Bauhof
Anforderungen:
– Abgeschlossene Berufsausbildung (Fachangestellter für Bäderbetriebe oder Meister für Bäderbetriebe o.ä.)
– Berufserfahrung in einem modernen Freizeitbad
– handwerkliche Grundkenntnisse
– Engagierte Persönlichkeit mit hoher Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Teamfähigkeit
– freundliche Umgangsformen, sicheres und verbindliches Auftreten
– IT- Kenntnisse
– PKW-Führerschein, Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke
– Führerschein Klasse CE
– Bereitschaft zu Schichtdienst und Wochenendarbeit
Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 36 Stunden /Woche. Während der sechsmonatigen Badsaison wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden / Woche festgelegt. Die Entlohnung erfolgt nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes (TVöD). Die Stelle ist unbefristet.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe das SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Nachweise hierfür sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit allen üblichen Unterlagen bis zum 28.02.2019 an die
Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau
Schulweg 1
01877 Schmölln-Putzkau
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurück gesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Reisekosten werden nicht erstattet.
Datenschutz
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Personalabteilung weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Wird ein Anstellungsvertrag mit einem Bewerber geschlossen, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Wünsche
Bürgermeister
Stellenausschreibung
Für das Freibad Schmölln der Gemeinde Schmölln-Putzkau sind zum 01.05.2019 Stellen als
Kassierer (m/w/d)
geringfügige Beschäftigung (Minijob)
befristet für die Badesaison 2019 in Teilzeit zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Tätigkeiten:
– Kassieren der Eintrittsgelder
Wir erwarten von Ihnen:
– Freundlicher Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
– Verantwortungsbewusster Umgang mit Bargeld
– Sicheres Auftreten
– Flexibilität und Einsatzfreude
Der Einsatz erfolgt grundsätzlich an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen entsprechend Dienstplan und Wetterlage. Eine entsprechende Flexibilität wird erwartet. Die Vergütung erfolgt als Minijob mit 450 Euro pro Monat.
Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte bis zum 04.03.2019 an die
Gemeinde Schmölln-Putzkau
Schulweg 1
01877 Schmölln-Putzkau
oder per E-Mail an info@schmoelln-putzkau.de
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Frau Zöllner
Tel. 03594/7711-18
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2019 für die im Gebiet der Gemeinde Schmölln-Putzkau liegenden Grundstücke
Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird die Grundsteuer für das Jahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für alle Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Diese öffentliche Bekanntmachung gilt auch für die Grundsteuern, die im Anmeldeverfahren gemäß § 42 Grundsteuergesetz erhoben werden. Auf die Abgabe von erneuten Steueranmeldungen für die Grundsteuer gemäß § 44 Abs. 3 Grundsteuergesetz wird verzichtet, soweit in der Besteuerungsgrundlage seit der letzten Anmeldung keine Änderung eingetreten ist.
Grundsteuerpflichtige die keinen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr 2019 erhalten, haben die gleiche Grundsteuer zu entrichten wie im Kalenderjahr 2018.
Die Hebesätze der Grundsteuer wurden gegenüber dem Kalenderjahr 2018 nicht verändert.
Grundsteuer A 300 v. H.
Grundsteuer B 400 v. H.
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt, die fristgemäß zugestellt werden.
Fälligkeiten der Grundsteuer ( § 28 Grundsteuergesetz):
Die Grundsteuer 2019 wird mit den zuletzt erteilten Bescheiden über Grundbesitzabgaben in festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2019 in einem Betrag am 01. Juli 2019 fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats, nach Veröffentlichung dieser
Bekanntgabe, Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau einzulegen.
Hinweis: Ein Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Steuer ist trotzdem fristgerecht zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung entstehen Säumniszuschläge sowie mögliche Mahn- und Vollstreckungskosten.
Zahlungshinweise:
Zahlungspflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Steuer zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen mit dem SEPA-Lastschriftmandat vom Bankkonto abgebucht. Alle anderen Steuerzahler, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, spätestens zu den oben angeführten Terminen die fälligen Zahlungen auf das unten angegebene Konto zu entrichten. Wir bitten Sie, bei Zahlungen unbedingt das Buchungszeichen anzugeben. Formulare zur Teilnahme am Lastschriftverfahren erhalten Sie auf unserer Homepage oder in der Finanzverwaltung bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau.
Unsere Bankverbindung lautet:
IBAN: DE64 8555 0000 1000 5133 31
BIC: SOLADES1BAT
(Kreissparkasse Bautzen.)
Die Gemeindeverwaltung
Hundesteuer 2019
Auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Beschluss des Gemeinderates vom 22.03.2016) bleibt die Festsetzung der Hundesteuer gegenüber dem Vorjahr unverändert, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet wird.
Der Steuersatz für die Hundehaltung beträgt wie folgt:
1.Hund
|
2.Hund | für jeden weiteren Hund | Gefährlicher Hund |
50,00 €
|
70,00 € | 100,00 € | 400,00 € |
Die Hundesteuer 2019 wird mit dem, im zuletzt erteilten Hundesteuerbescheid festgesetzten
Betrag, am 15. Februar 2019 fällig. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen, die keinen Steuerbescheid für 2019 erhalten, die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats, nach Veröffentlichung dieser Bekanntgabe
Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau einzulegen.
Hinweis: Ein Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Steuer ist trotzdem fristgerecht zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung entstehen Säumniszuschläge sowie mögliche Mahn- und Vollstreckungskosten.
Zahlungshinweise:
Zahlungspflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Steuer zum jeweiligen Fälligkeitstermin mit dem SEPA-Lastschriftmandat vom Bankkonto abgebucht. Alle anderen Steuerzahler, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, spätestens zu den oben angeführten Termin die fällige Zahlung auf das unten angegebene Konto zu entrichten. Wir bitten Sie, bei Zahlungen unbedingt das Buchungszeichen anzugeben. Formulare zur Teilnahme am Lastschriftverfahren erhalten Sie auf unserer Homepage oder in der Finanzverwaltung bei der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau.
Unsere Bankverbindung lautet:
IBAN: DE64 8555 0000 1000 5133 31
BIC: SOLADES1BAT
(Kreissparkasse Bautzen.)
Die Gemeindeverwaltung