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Ausgabe am 06.03.2021

Gefasste Beschlüsse

In der 21. öffentlichen Gemeinderatstagung wurden am 23.02.2021 nachfolgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. 94/21/2021

Petition zur Rücknahme des Beschlusses zur Sanierung des Mühlteiches im OT Schmölln/OL

Beschluss Nr. 95/21/2021

Vergabe der Planung und Einstellung der Mittel in den Haushaltsplan 2021 für das Projekt – S 155 Ausbau der Ortsdurchfahrt „Straße am Schwarzwasser“ grundhafter Ausbau des Gehweges, südlicher Abschnitt – Planerleistungen (LPH 2-3)

Beschluss Nr. 96/21/2021

Jahresabschluss 2020 – Mittelübertragung ins Haushaltsjahr 2021

Beschluss Nr. 97/21/2021

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021

Beschluss Nr. 98/21/2021

LEADER-Mitgliedschaft der Gemeinde Schmölln-Putzkau

 

Die im gefassten Beschlüsse liegen in vollumfänglicher Textfassung für jedermann zur Einsichtnahme zu den bekannten Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau aus. Wir bitten um telefonische Voranmeldung bei Einsichtnahme unter (03594) 77 11 – 12.

 

Wünsche

Bürgermeister

 

 

Auslage Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021

Die Auslage erfolgt vom 08.03.2021 bis einschließlich 26.03.2021, von Montag bis Freitag, täglich von 09:00 – 12:00 Uhr und zu den allgemeinen Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Schmölln – Putzkau, Haupt- und Finanzverwaltung, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau.

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen, bis einschließlich 26.03.2021, die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Wir bitten, wegen der Corona-Pandemie die Bürger bei Interesse zur Einsichtnahme, um telefonische Voranmeldung unter (03594) 77 11-18.

 

Wünsche

Bürgermeister

 

Öffentliche Stellenausschreibung

Für unser Freibad in der Gemeinde Schmölln-Putzkau suchen wir für den Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 31.08.2021 einen Rettungsschwimmer (m/w/d) auf 450 Euro Basis. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Stunden.

 

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

– Aufsicht und Überwachung des Badebetriebes

– Betreuung der Badegäste

– Betreuung vorhandener technischer Anlagen nach Anleitung

– Pflege der Freiflächen

– Durchführung von Reinigungsarbeiten

Anforderungen:

– Vollendung des 18. Lebensjahres
– mindestens das Rettungsschwimmabzeichen in Silber

– gültiger Erste-Hilfe-Schein

– handwerkliches Geschick
– hohe Flexibilität, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit

– körperliche Fitness und gute Reaktionsfähigkeit
– PKW-Führerschein ist wünschenswert
– Bereitschaft zu Schichtdienst und Wochenendarbeit

Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 18.03.2021 an die

Gemeinde Schmölln-Putzkau

Bürgermeister Achim Wünsche

Schulweg 1

01877 Schmölln-Putzkau.

 

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber datenschutzrechtlich vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:

Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz in der Gemeinde Schmölln-Putzkau entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www. schmoelln-putzkau.de

 

Wünsche

Bürgermeister

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