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Ausgabe am 31.03.2018

Wahl der ehrenamtlichen Jugendschöffen bei den Amtsgerichten Hoyerswerda, Kamenz und Bautzen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Der Landkreis Bautzen sucht ehrenamtliche Jugendschöffen für die Amtsgerichte Hoyerswerda, Kamenz und Bautzen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.

Wer kann ehrenamtlicher Jugendschöffe werden?

  • Bürger, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, höchstens 69 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz im Landkreis Bautzen, im Geschäftsbereich des zuständigen Amtsgerichtes haben;
  • Bewerber für das Amt als Jugendschöffe müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen;
  • Personen, die in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen;

Wer kann sich nicht bewerben?

  • Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann;
  • Personen, die hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und als Religionsdiener tätig sind;
  • Personen, die als hauptamtlicher oder informeller Mitarbeiter der Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik tätig waren;

Wo können Sie sich bewerben?

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste werden persönliche Daten der Bewerber benötigt.

Bewerbungen sind ab sofort an das Landratsamt Bautzen, Jugendamt, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen bis zum 30.03.2018.

Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen finden Sie unter http://www.landkreis-bautzen.de/66-22393.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Landratsamt Bautzen

Jugendamt

Telefon: (03591) 5251-51001

 

Die Gemeindeverwaltung

 

Hinweis zur Frühjahrsreinigung

Einige Grundstückseigentümer sind bereits ihrer Reinigungspflicht von Gehwegen, Straßenrändern und Schnittgerinnen entsprechend § 5 der Satzung der Straßenreinigung und zum Winterdienst in der Gemeinde Schmölln-Putzkau nachgekommen.

Der Straßenkehricht wird nur an diesen zwei Tagen, Montag, den 09.04.2018 und Dienstag, den 10.04.2018 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr durch den Bauhof vor den Grundstücken abgeholt.

Durch die Mitarbeiter des Bauhofes wird nur Kehrsand, welcher in Eimern oder ähnlichen Gefäßen abgefüllt ist, am Grundstück abgeholt.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass diese Unterstützung durch die Gemeinde nur einmal im Jahr erfolgt. Die 14-tägige Reinigungspflicht bleibt davon unberührt.

 

Wünsche / Bürgermeister

 

 

Öffentliche Veranstaltungen im April 2018

Datum Uhrzeit Veranstaltung Wo
06.04.2018 17.00 Uhr Frühlingserwachen am Museum Dorfgemeinschaftszentrum
06.04.2018 10.30 Uhr Fahrt zum Hoffest auf den Geflügelhof Steinert nach Diehsa Busfahrt der Volkssolidarität OG Putzkau
08.04.2018 10.30 Uhr Bläsergottesdienst Kirche Putzkau
29.04.2018   Jubelkonfirmation Kirche Putzkau
30.04.2018 19.00 Uhr Walpurgisnacht Wiese hinter dem ehem. Erbgericht Putzkau
30.04.2018 19.00 Uhr Walpurgisnacht Sportplatz Schmölln

 

Die Gemeindeverwaltung

 

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