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Bebauungsplan „Hüttenhäuser/Putzkauer Weg“ im Ortsteil Schmölln – Inkrafttreten

Bekanntmachung der Gemeinde Schmölln-Putzkau

Bebauungsplan „Hüttenhäuser/Putzkauer Weg“ im Ortsteil Schmölln – Inkrafttreten

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2018 mit Beschluss Nr. 245/42/2018 den Bebauungsplan „Hüttenhäuser/Putzkauer Weg“ im Ortsteil Schmölln als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan „Hüttenhäuser/Putzkauer Weg“ im Ortsteil Schmölln einschließlich Begründung in der Fassung vom Februar 2018 tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau, im Zimmer der Bauverwaltung während der Dienstzeiten einsehen und über den In­halt Auskunft erlangen.

Zusätzlich kann der Bebauungsplan mit den Unterlagen im Internetportal der Gemeinde Schmölln Putzkau und im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen eingesehen werden.

Hinweise:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB (Baugesetzbuch) bezeichne­ten beacht­lichen Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung von § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be­bauungs­planes und des Flächennutzungsplanes, nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges sowie beachtliche Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB, sind unbe­achtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be­kanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründen­den Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsan­sprüchen wird hingewiesen.

Wünsche
Bürgermeister

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