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Stellenausschreibung Bauamtsleiterin

Öffentliche Stellenausschreibung

Die Gemeinde Schmölln-Putzkau (ca.3.000 Einwohner) sucht zum 01.10.2020 eine fachlich kompetente und engagierte Führungspersönlichkeit als Leiter/in des Bauamtes (m/w/d). Dabei handelt es sich um eine unbefristete Stelle mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.

Für die Wahrnehmung der auf dieser Stelle zu erledigenden Leitungs- und Sachbearbeiteraufgaben benötigen Bewerber/innen:

• einen Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor oder Master) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Stadt- und Regionalplanung oder
• eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplom-FH oder Bachelor) in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung oder einer abgeschlossenen Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) bzw. Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) mit mehrjähriger Berufserfahrung idealerweise im Fachbereich Bauamt
• fundierte Rechts- und Fachkenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sowie insbesondere im Bau- und Ordnungsrecht
• Kenntnisse im Vertrags- und Vergaberecht (HOAI, VOF, VOB)
• Organisations-, Gestaltungs- und Planungskompetenz
• Ausgeprägte Kommunikations- sowie Konflikt- und Kritikfähigkeit
• ein hohes Maß an Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Teamfähigkeit
• die Fähigkeit zum Lösen komplexer ämterübergreifender Aufgaben
• sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise sowie fundierte EDV-Kenntnisse
• ein gültiger Führerschein der Klasse B

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

• verantwortungsvolle, fachliche und organisatorische Leitung und Weiterentwicklung des Bauamtes mit dazugehörigem Bauhof und Freibad
• Zusammenarbeit mit beauftragten Planungsbüros sowie Überwachung der
Leistungserbringung, einschließlich der Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben
• Planung / Koordination / Überwachung von Hochbau-, Tiefbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Straßen- und Gewässerunterhaltung (inkl. Ausschreibungs- und Vergabeverfahren)
• Mitwirkung bei der Bauleitplanung und Ortsplanung
• Erarbeitung von bauplanungsrechtlichen Stellungnahmen
• Koordination/Überwachung des Umwelt-, Natur- und Baumschutzes sowie der
Natur- und Landschaftspflege
• Beratung der Bürger in Bezug auf das Baurecht
• Fördermittelbeantragung und –abrechnung für Baumaßnahmen
• Mitwirkung bei der Aufstellung und Durchführung des Haushalts- und Investitionsplanes, Budgetverantwortung
• Mitwirkung im Rahmen der Entscheidungsgremien der Gemeinde (Sitzungsdienst)
Eine Erweiterung bzw. Änderung des Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten.

Wir bieten Ihnen:

• leistungsgerechte Vergütung in der Entgeltgruppe 9b TVöD (Tarifgebiet Ost)
• eine unbefristete Stelle mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden
• eine zusätzliche, betriebliche Altersvorsorge für Beschäftigte

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Anschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Zeugniskopien und Arbeitszeugnissen senden Sie bitte bis zum 31.03.2020 an die
Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, z.Hd. Bürgermeister Herrn Wünsche, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau.

Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber datenschutzrechtlich vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz in der Gemeinde Schmölln-Putzkau entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www.schmoelln-putzkau.de/datenschutz.

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